Den Bürgern in schwierigen Situationen wieder auf die Beine zu helfen, ist eine zentrale Aufgabe des Sozialstaats. Doch manch eine Hilfe demotiviert die Empfänger eher als sie dazu anzuspornen, selbst in eine bessere Zukunft zu investieren. Ein Beispiel liefert das Thema Wohnen.
Die Kostenübernahme: Falle
So sind die Regelungen zur Wohnkostenübernahme für die Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II wenig realitätsbezogen. Weil Miet- und Heizkosten bis zu einer bestimmten Grenze ohnehin vom Staat getragen werden, lohnt es sich für die Betroffenen nicht, Energie zu sparen. Vor allem aber gibt es aufgrund der Kostenübernahme keinen Anreiz, in eine günstigere Wohnung umzuziehen oder den Wohnort zu wechseln – etwa für einen Job, der ein Zubrot zum Arbeitslosengeld bringt. Damit wird der Weg zurück in eine reguläre Beschäftigung ein Stück weit verbaut. Deshalb sollte der Staat lieber langfristige Perspektiven fördern, indem er den ALG-II-Empfängern beispielsweise die Möglichkeit einräumt, das Geld nicht fürs Wohnen, sondern für Bildungszwecke auszugeben.
Dominik Enste, Detlef Fetchenhauer, Ilona RiesenSozialstaatsfallen, Erwerbsanreize und soziale Mobilität – Eine ökonomische, soziologische und sozialpsychologische AnalyseIW-Analysen Nr. 42, Köln 2008, 80 Seiten, 17,80 EuroBestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de
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