Das Mitbestimmungsgesetz von 1976, wonach Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten die Hälfte ihrer Aufsichtsratsposten für Arbeitnehmervertreter reservieren müssen, hat bei den Unternehmen hierzulande kaum Freunde.
Ablehnung überwiegt
Wie eine Befragung durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln zeigt, beurteilen 38 Prozent der großen Kapitalgesellschaften die paritätische Besetzung des Aufsichtsrates negativ – nur 34 Prozent stellen den Vorschriften ein gutes Zeugnis aus. Kritisiert wird etwa, dass die je nach Mitarbeiterzahl zwischen 12 und 20 Mitglieder starken Aufsichtsräte zu groß seien, um effektiv Entscheidungen beraten und fällen zu können. Zudem lassen nach Meinung vieler Firmen gerade die Vertreter der Arbeitnehmer die nötigen betriebswirtschaftlichen Qualifikationen vermissen. So halten 41 Prozent der Kapitalgesellschaften, die unter das Mitbestimmungsgesetz von 1976 fallen, die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten für kaum oder gar nicht kompetent.
Auch aus diesem Grund haben 67 Prozent der großen Kapitalgesellschaften gelegentlich oder oft Bedenken, sensible Informationen an die Arbeitnehmervertreter weiterzugeben. Durch die im internationalen Vergleich weit reichenden unternehmerischen Mitspracherechte der Arbeitnehmer entstehen den Betrieben ferner Nachteile auf dem Kapitalmarkt – 43 Prozent der Kapitalgesellschaften fällt es aus diesem Grund schwerer, Eigenkapitalgeber für eine Investition in das Unternehmen zu begeistern.

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