Auch nach der Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Januar 2013 gibt es für energieintensive Industrieunternehmen Ausnahmeregelungen. Allerdings müssen die Firmen als Gegenleistung ein Energiemanagementsystem einführen, und die gesamte Industrie muss die gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllen.
Stellungnahme für den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Landtags Schleswig-Holstein: Schuldenbremse und Investitionsquoten
Angesichts der bestehenden Herausforderungen, insbesondere der Transformation zur Klimaneutralität, erscheinen die bestehenden Grenzwerte der Schuldenbremse als zu eng. Dies gilt umso mehr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, in ...
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Schuldenbremse: Frische Impulse dank systematischer Steuerreformen
IW-Direktor Michael Hüther plädiert in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt für eine Ordnungspolitik, die endlich auf der Höhe der Zeit ist und neue Impulse für die Wirtschaft setzt. Sein Vorschlag: ein neuer Ausnahmetatbestand.
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