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Pflegereform IW-Nachricht 13. März 2008

Zentrale Probleme nicht gelöst

Es ist eine schwierige Geburt: die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Zentrum stehen höhere Pflegesätze und zusätzliche Leistungsansprüche. Beides sorgt für steigende Beitragssätze in der sozialen Pflegeversicherung und erhöht nicht nur die Hypothek, die das Umlageverfahren nachfolgenden Generationen aufsattelt. Zusätzlich belasten auch die neuen Pflegezeit-Ansprüche die Unternehmen.

Der Knackpunkt für eine Einigung auf die Reform war scheinbar bis zuletzt das Vorhaben, Pflegestützpunkte zur Beratung und Organisation des Pflegebedarfs einzurichten. Doch bedeutsamer sind andere Fakten: Bis 2012 werden die Leistungssätze vor allem für die ambulante Versorgung angehoben. Zudem sollen die Pflegeleistungen auf Demenzerkrankte ausgedehnt werden. Schließlich sieht das Gesetz ab 2015 noch eine Dynamisierung der Leistungssätze vor. All das kostet Geld – so klettert der Beitragssatz zur Mitte des Jahres um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent. Das spült laut Ministeriumsplänen jedoch zunächst nur bis 2014 genug Geld in die Pflegekasse. Mit der Anpassung der Leistungen an die Preissteigerung drohen weitere steigende Beitragslasten.

So schön zusätzliche Ansprüche für den Pflegebedürftigen auch sind – zukünftig müssen immer weniger junge Beitragszahler die Lasten von immer mehr älteren pflegebedürftigen Menschen schultern. Für eine kapitalgedeckte Versicherung fehlte der Großen Koalition der Mut. Eine zumindest teilweise Kapitaldeckung hätte aber dafür sorgen können, dass die Versicherten für wenigstens einen Teil der von ihnen verursachten Pflegekosten selber vorsorgen, statt diese auf nachwachsende Generationen abzuwälzen.

Ein weiterer Casus knacksus: Arbeitnehmer dürfen bis zu zehn Tage freinehmen, um sich um einen Angehörigen zu kümmern, der kurzfristig zum Pflegefall geworden ist. Während dieser Zeit gibt es kein Geld vom Arbeitgeber. Dies sollte auch für die Zukunft ausgeschlossen bleiben, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Denn bereits die Freistellung der Arbeitnehmer stellt die Betriebe vor organisatorische und personelle Herausforderungen, zumal der individuelle Urlaubsanspruch nicht angerechnet wird. Dies gilt umso mehr für die Pflegezeit, bei der ein Arbeitnehmer eine unentgeltliche Auszeit von bis zu einem halben Jahr für die Pflege eines Angehörigen beanspruchen kann. Auch wenn Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten ausgenommen werden sollen, wird es schwierig bleiben, die Lücke im Unternehmen zu überbrücken.

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