EU-Digitalkommissar Günther Oettinger will das Urheberrecht europaweit vereinheitlichen und eine Abgabe für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet einführen. Die Angleichung des Urheberrechts wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Bei der Abgabe besteht allerdings die Gefahr, dass Nutzer für Inhalte zahlen müssen, die sie überhaupt nicht interessieren.

Keine gute Idee
Es ist eine ökonomische Binsenweisheit: Unterschiedliche Regelungen führen zu rechtlichen Unsicherheiten und logistischem Mehraufwand, wodurch sie den Handel hemmen. Das gilt auch für urheberrechtlich geschützte Produkte wie Bücher, Musik, Filme und Software. Diese Produkte sind zwar schon heute im Rahmen des Berner Abkommens auch in allen anderen EU-Ländern geschützt – allerdings nach den Regeln des jeweiligen Landes. Deshalb macht es Sinn, dass Günther Oettinger das Urheberrecht vereinheitlichen will, was aber keine leichte Aufgabe werden dürfte. Denn die Urheberrechtsgesetze in den EU-Ländern unterscheiden sich nicht nur im Detail sondern meist auch in ihrer Gesamtkonzeption.
Von einer Urheberrechtsabgabe für das Internet sollte der EU-Kommissar hingegen tunlichst die Finger lassen. Letztlich entspräche diese wohl nur mehr oder minder stark der einst von den Grünen angedachten Kulturflatrate: eine Abgabe auf Internetzugangsgeräte wie PC oder Internetanschlüsse, mit der die Internetinhalte finanziert werden. Eine ähnliche Abgabe wird bereits heute auf Speichermedien, wie DVD-Recorder, USB-Sticks und Computer erhoben, um die Inhaber von Urheberrechten dafür zu entschädigen, dass Privatkopien unentgeltlich zulässig sind.
Eine Privatkopie setzt allerdings – anders als das Betrachten von Internetinhalten – den Kauf eines Originals voraus. Und die Verkaufszahlen zeigen, wie stark ein Produkt nachgefragt wird. Diese Verkettung gibt es im Internet nicht zwangsläufig. Klickzahlen können zwar gemessen werden. Allerdings können Klicks zufällig erfolgen und implizieren nicht unbedingt eine Zahlungsbereitschaft. Würde hier eine Urheberrechtsabgabe eingeführt, stünde also zu befürchten, dass in großem Umfang Inhalte angeboten und finanziert würden, für die keine Nachfrage besteht. Es käme also zu einer starken Marktverzerrung.
Auch von der Idee, mit einer solchen Abgabe gegen Google vorzugehen, ist wenig zu halten. Die Idee könnte so umgesetzt werden, dass einerseits eine Abgabe erhoben würde und Google andererseits als marktbeherrschendes Unternehmen gezwungen würde, die Inhalte weiterhin zu listen. Eine solche Zwangsabgabe löst nicht die strukturellen Probleme und widerspricht der freiheitlichen Grundordnung. Weder ändert sie etwas an der marktbeherrschenden Stellung von Google noch kann sie die Veränderungen in der Medienwelt aufhalten.

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