Öffentliche und öffentlich geförderte Betreuungsangebote kommen laut einer neuen Analyse Familien in Deutschland sehr zugute, wohingegen andere ehe- und familienpolitische Leistungen kritisch gesehen werden müssen. Allerdings ist die Lage bei der Betreuung in den einzelnen Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich. Dies sollte die Politik ändern.
Der Wohnort entscheidet
Im Auftrag der Bundesregierung haben mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute die ehe- und familienpolitischen Leistungen überprüft. Die Evaluation ergab, dass Familien hierzulande stark von Betreuungsangeboten profitieren. Denn sie verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, stärken so das Familieneinkommen und die wirtschaftliche Stabilität der Familien, wirken sich positiv auf die Entwicklung der Kinder aus und erleichtern die Entscheidung für Kinder. Andere ehe- und familienpolitischen Förderprogramme, wie das Kindergeld und das Ehegattensplitting, sehen die Forscher hingegen kritisch.
Auch das IW Köln ist in mehreren Untersuchungen zu dem Schluss gekommen, dass die Betreuungsinfrastruktur der entscheidende Faktor für eine gelungene Familienpolitik ist. Einzelne monetäre Leistungen könnten hingegen zurückgefahren werden; insbesondere sollte das Betreuungsgeld wieder abgeschafft werden.
Der bundesweite Ausbau der Betreuungsinfrastruktur in den vergangenen Jahren ist mit Blick auf die Evaluationsergebnisse also ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings stellt sich die Lage in den einzelnen Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich dar: Während im März 2013 in Sachsen-Anhalt rund 58 Prozent der unter Dreijährigen in einer Betreuungseinrichtung oder staatlich geförderten Tagespflege betreut wurden, waren es in Nordrhein-Westfalen nur 20 Prozent. Auch die Qualifikationen des Betreuungspersonals und die Gebühren unterscheiden sich deutlich – einer Leserumfrage der Zeit zufolge lagen die monatlichen Kitagebühren in Berlin im Schnitt bei 148 Euro und in Bayern bei 439 Euro.
Hauptgrund für diese großen Unterschiede ist, dass in Deutschland die Kommunen für die Betreuungsinfrastruktur zuständig sind und ihre Ausgestaltung häufig von der kommunalen Haushaltslage abhängt. Im Sinne der Chancengleichheit wären bundesweite Standards mit Blick auf die angebotenen Betreuungszeiten, die Höhe der Elternbeiträge und die Qualität der Betreuung wünschenswert. Generell sollte der Ausbau öffentlicher und öffentlich geförderter Betreuungsangebote in Deutschland sowohl quantitativ als auch qualitativ weiter forciert werden.
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