Die CDU will eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze einführen, die sich am Branchenmindestlohn der Zeitarbeit orientiert. In der Begründung heißt es, die Partei strebe eine „marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn“ an. Allein diese Begründung ist schon verwunderlich, da die Arbeitsbeziehungen aus gutem Grunde eben nicht rein marktwirtschaftlich organisiert sind.
Was ist gerecht?
Löhne und Arbeitsbedingungen werden seit Jahrzehnten hierzulande nicht individuell, sondern vor allem durch Gewerkschaften und Arbeitgeber(verbände) ausgehandelt. Weil sich aber viele Arbeitnehmer und Unternehmen nicht mehr in Verbänden organisieren, funktioniert das Aushandeln in einigen Branchen gar nicht mehr oder nur unzureichend. Hier regiert nun der Markt mit seinem Gesetz von Angebot und Nachfrage. Weil der Marktmechanismus in einigen Dienstleistungsbereichen aber nur geringe Entgelte zulässt, die das Existenzminimum nicht immer abdecken, ist die Forderung nach einem Mindestlohn aufgekommen.
Die nun auch von der Bundesarbeitsministerin von der Leyen bemühte Forderung lautet, dass jeder von seiner Hände Arbeit leben können muss. Dieses Anliegen ist ökonomisch nicht erfüllbar. Ein Vier-Personen-Haushalt mit nur einem Erwerbstätigen kommt auch mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde nicht über die Runden. Kein Lohn, auch nicht ein Mindestlohn, sollte daher am Haushaltsbedarf anknüpfen.
Der Lohn setzt vielmehr an der Wertschöpfung eines Arbeitsplatzes an. Je mehr dies ignoriert wird, desto größer sind die beschäftigungspolitischen Risiken, vor allem bei Geringqualifizierten. Gerecht ist ein Mindestlohn nur für die tatsächlich Begünstigten, die ihren Job nicht verlieren. Für all jene, deren Arbeitsplatz durch einen Mindestlohn unrentabel wird, ist er sicher nicht gerecht. Und aus der Sicht von Erwerbspersonen, die etwas mehr als den Mindestlohn verdienen, muss eine Stauchung der Lohnstruktur am unteren Ende auch nicht unbedingt gerecht sein.
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