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Schonvermögen IW-Nachricht 26. Juli 2009

Vorstoß läuft ins Leere

Der Bundesarbeitsminister schlägt vor, die Freibeträge zu erhöhen, bis zu denen Vermögen nicht auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Die Erhöhung des Schonvermögens macht in der Praxis jedoch wenig Sinn. Die wenigsten Hartz-IV-Empfänger haben überhaupt Geld auf der hohen Kante.

So wird das Schonvermögen momentan berechnet: Laut Sozialgesetzbuch erhält ein junges Paar mit Nachwuchs (zwei 30-Jährige mit zwei Kindern) einen Grundfreibetrag von 9.000 Euro, einen Kinderfreibetrag von 6.200 Euro, anrechnungsfreie Altersvorsorge von 15.000 Euro und ein Freibetrag für Anschaffungen von 3.000 Euro. Macht zusammen 33.200 Euro Schonvermögen. Vermögen in Riester-Verträgen wird dabei überhaupt nicht angerechnet – ebenso wie selbst genutztes Wohneigentum. Ein älteres Paar (zwei 50-Jährige) ohne Kinder kommt auf 41.500 Euro Schonvermögen plus Riester plus Immobilie; 62-Jährige profitieren von einer Sonderregelung und können nahezu 100.000 Euro Schonvermögen geltend machen.

Gegen diese nicht kleinen Beträge stehen die bescheidenen tatsächlichen Vermögen der Arbeitslosen. Ein Arbeitslosenhaushalt verfügt im Durchschnitt über ein Nettogeldvermögen von 15.600 Euro. Es dürfte daher kaum Arbeitslose geben, die von einer Anhebung der Freibeträge profitieren. Und wenn es sie gäbe, wäre fraglich, ob solchermaßen Vermögenden eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung gewährt werden sollte.

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