Wer trotz lebenslanger Arbeit im Alter auf staatliche Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, soll künftig statt rund 685 Euro bis zu 850 Euro pro Monat bekommen. Damit aber nur jene profitieren, die auch tatsächlich erwerbstätig waren, muss man 45 Versicherungsjahre nachweisen sowie mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt und „geriestert“ haben. Das Modell hat jedoch Schwächen.

Vorsicht vor Mitnahmeeffekten
Rentenansprüche werden in Deutschland grundsätzlich beitragsbezogen ermittelt – wer mehr eingezahlt hat, bekommt im Alter auch mehr. Das heißt, die Zusatzausgaben für die Sockelrente – die sich im Jahr 2030 auf 2,5 Milliarden Euro belaufen können – müssten aus Steuermitteln statt Beiträgen finanziert werden. Außerdem sollte der Gesetzgeber nicht leichtfertig auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichten. Denn die Höhe der gesetzlichen Rente ist noch kein ausreichender Hinweis für drohende Altersarmut. Ohne die Berücksichtigung des gesamten Haushaltseinkommens drohen Mitnahmeeffekte: Wer zum Beispiel ein Leben lang auf Teilzeit gesetzt hat, weil er seine Alterssicherung gemeinsam mit dem Vollzeit beschäftigten Partner geplant hat, oder wer zusätzliche Einkommen aus Vermögen bezieht, für den ist die Aufstockung nicht gedacht.

Höhere Krankenkassenbeiträge: Die Rechnung geht nicht auf
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt an, die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten Jahr um 0,3 Prozentpunkte anzuheben. Doch das wird kaum ausreichen, selbst wenn der Bundeszuschuss – wie angekündigt – um zwei ...
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Mindestrücklage anheben, Beitragszahler nicht überfordern
In der gesetzlichen Rentenversicherung sollen saisonale Schwankungen der monatlichen Beitragseinnahmen über die Nachhaltigkeitsreserve ausgeglichen werden. Die wird aber bis zum Jahr 2026 auf die Mindestrücklage von 20 Prozent einer Monatsausgabe sinken.
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