Wer trotz lebenslanger Arbeit im Alter auf staatliche Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, soll künftig statt rund 685 Euro bis zu 850 Euro pro Monat bekommen. Damit aber nur jene profitieren, die auch tatsächlich erwerbstätig waren, muss man 45 Versicherungsjahre nachweisen sowie mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt und „geriestert“ haben. Das Modell hat jedoch Schwächen.
Vorsicht vor Mitnahmeeffekten
Rentenansprüche werden in Deutschland grundsätzlich beitragsbezogen ermittelt – wer mehr eingezahlt hat, bekommt im Alter auch mehr. Das heißt, die Zusatzausgaben für die Sockelrente – die sich im Jahr 2030 auf 2,5 Milliarden Euro belaufen können – müssten aus Steuermitteln statt Beiträgen finanziert werden. Außerdem sollte der Gesetzgeber nicht leichtfertig auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichten. Denn die Höhe der gesetzlichen Rente ist noch kein ausreichender Hinweis für drohende Altersarmut. Ohne die Berücksichtigung des gesamten Haushaltseinkommens drohen Mitnahmeeffekte: Wer zum Beispiel ein Leben lang auf Teilzeit gesetzt hat, weil er seine Alterssicherung gemeinsam mit dem Vollzeit beschäftigten Partner geplant hat, oder wer zusätzliche Einkommen aus Vermögen bezieht, für den ist die Aufstockung nicht gedacht.
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Nach der intensiven Rentendiskussion legt Robert Habeck weiter nach: Statt sich über die Regelaltersgrenze zu streiten, schlägt er vor, Rentnern den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung auszuzahlen. Das soll sie animieren, weiterzuarbeiten, würde der ...
IW
Rechnung mit vielen Unbekannten
IW-Rentenexperte Jochen Pimpertz mahnt in einem Gastbeitrag für die Fuldaer Zeitung, dass das von der Ampelregierung vorgestellte Rentenpaket II den jüngeren Arbeitnehmern Spielraum für eigenverantwortliche Vorsorge nimmt.
IW