Wer trotz lebenslanger Arbeit im Alter auf staatliche Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, soll künftig statt rund 685 Euro bis zu 850 Euro pro Monat bekommen. Damit aber nur jene profitieren, die auch tatsächlich erwerbstätig waren, muss man 45 Versicherungsjahre nachweisen sowie mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt und „geriestert“ haben. Das Modell hat jedoch Schwächen.

Vorsicht vor Mitnahmeeffekten
Rentenansprüche werden in Deutschland grundsätzlich beitragsbezogen ermittelt – wer mehr eingezahlt hat, bekommt im Alter auch mehr. Das heißt, die Zusatzausgaben für die Sockelrente – die sich im Jahr 2030 auf 2,5 Milliarden Euro belaufen können – müssten aus Steuermitteln statt Beiträgen finanziert werden. Außerdem sollte der Gesetzgeber nicht leichtfertig auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichten. Denn die Höhe der gesetzlichen Rente ist noch kein ausreichender Hinweis für drohende Altersarmut. Ohne die Berücksichtigung des gesamten Haushaltseinkommens drohen Mitnahmeeffekte: Wer zum Beispiel ein Leben lang auf Teilzeit gesetzt hat, weil er seine Alterssicherung gemeinsam mit dem Vollzeit beschäftigten Partner geplant hat, oder wer zusätzliche Einkommen aus Vermögen bezieht, für den ist die Aufstockung nicht gedacht.

Kosten der Entgeltfortzahlung auf Rekordniveau – trotz Datenkorrektur
Im Jahr 2022 mussten die Arbeitgeber gut 70 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen. Aufgrund einer Datenrevision fällt die Summe zwar geringer aus als bislang erwartet, aber sie liegt immer noch auf Rekordniveau. ...
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Haushalte: Neun von zehn lassen schwarz putzen
Weniger als zehn Prozent aller Haushalte, die eine Putz- oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, melden diese auch an, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Haushaltshilfen sind kein Luxus, sondern enorm wichtig: Sie helfen ...
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