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EU-Mittelstandsmonitor IW-Nachricht 27. April 2011

Vorhaben werden transparenter

Mit 25 Milliarden Euro sind etwas mehr als die Hälfte der Bürokratiekosten, die aus Informations- und Berichtspflichten der Bundesgesetzgebung resultieren, letztlich auf Bestimmungen der Europäischen Union zurückzuführen.

Hinzu kommen weitere EU-Regelungen, die nicht direkt in Bundesgesetze einfließen, aber trotzdem für die Betriebe wichtig sind. Dieses Regelwerk wird ständig erweitert. Viele Firmen wissen jedoch gar nicht, was die EU noch alles im Köcher hat. Hier soll ein Mittelstandsmonitor für Aufklärung sorgen. Mithilfe dieses Mittelstandsmonitors sollen Gesetzesvorhaben der Kommission und des Europäischen Parlaments daraufhin abgeklopft werden, ob sie für Unternehmen relevant sind. Erarbeitet wurde der Monitor, der auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums abrufbar ist, von den Experten des Ministeriums zusammen mit den Wirtschaftsverbänden.

Zu den aufgeführten mittelstandsrelevanten Vorhaben zählt z.B. der Fahrplan für eine CO2-arme Wirtschaft bis 2050 oder die Verordnung zur effizienten Vollstreckung von Urteilen in der EU, durch die Forderungen leichter grenzüberschreitend eingetrieben werden können. Die Nutzerfreundlichkeit des Monitors ließe sich allerdings verbessern: Bisher ist er nur tabellarisch zum Download verfügbar. Eine Online-Variante, in die eine Suchfunktion nach Themen und zuständiger Institution integriert ist, könnte einen spürbaren Mehrwert bieten.

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