Mit Blick auf Länder, die EU-Finanzhilfen beanspruchen wollen, fordert Bundeskanzlerin Merkel, dass die erforderliche Konsolidierung öffentlicher Haushalte nicht vor den Alterssicherungssystemen Halt machen darf. Mit einer EU-weiten Angleichung des Rentenzugangsalters ist es aber längst nicht getan.
Vereinheitlichung keine Lösung
Wer unter den Rettungsschirm der EU will, der muss nachweisen, wie er die öffentlichen Haushalte künftig sanieren will. Zu Recht weist die Kanzlerin darauf hin, dass davon die Alterssicherungssysteme nicht ausgenommen werden dürfen. Schließlich ist das Demografieproblem keine rein deutsche Angelegenheit. Schon heute wenden Griechen und Portugiesen mit 13,2 und 13,4 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts mehr für die Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung auf als Deutschland mit 12,8 Prozent. Die Iren schneiden mit knapp 6 Prozent hier relativ gut ab.
Die Forderung nach einer EU-weiten Angleichung des Rentenzugangsalters greift allerdings zu kurz:
• Noch gilt in Deutschland die Rente mit 65. Dem stehen Irland und Portugal nicht nach; und auch in Griechenland können nur Frauen bereits ab 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Immerhin ist hierzulande die Rente mit 67 schon im Visier.
• In der Realität beziehen die Menschen oft schon früher Rente. Nach EU-Angaben fallen aber auch hier die Rettungsschirm-Kandidaten bislang nicht negativ auf.
Allerdings kann es sein, dass die Absicherung bei Arbeitslosigkeit ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben begünstigt. Wenn also Konsolidierung nicht vor den sozialen Sicherungssystemen Halt machen darf, dann gehört mehr als nur die Regelaltersgrenze auf den Prüfstand.
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