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Riester-Rente IW-Nachricht 13. Januar 2008

Verdrehte Diskussion

Die Riester-Rente steht seit kurzem in der Kritik. Der Casus Knacksus: Der Vorwurf, die Riester-Rente werde bei Bedürftigkeit auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet. Das führt in die Irre. Die Grundsicherung im Alter ist keine gesetzliche Mindestrente, sondern das Senioren-Pendant zur Sozialhilfe.

Die greift aber erst dann, wenn Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Und das bedeutet: Die Riester-Rente hilft, Bedürftigkeit im Alter zu vermeiden, denn wer riestert, spart für seinen Lebensabend. Die steuerfinanzierte Grundsicherung im Alter hilft bei Bedürftigkeit, also dann, wenn das Einkommen und Vermögen des Betroffenen nicht mehr zum Leben reichen. Zum Einkommen und Vermögen zählt auch die Riester-Rente. Sie bei der Anrechnung auf die Grundsicherung auszulassen, wäre ungerecht: Die Riester-Sparer bekämen mit der Grundsicherung mehr als jene, die den gleichen Betrag beispielsweise auf ein Sparbuch statt aufs Riester-Konto eingezahlt haben. Denn dieses Ersparte fällt unter das anzurechnende Vermögen.

Überhaupt erscheint die Diskussion überzogen. Es beziehen derzeit deutlich weniger Ruheständler Sozialhilfe als andere Bevölkerungsgruppen. Ein Grund: Bereits nach etwas mehr als 13 Beitragsjahren übersteigt die gesetzliche Rente eines westdeutschen Durchschnittsverdieners den Hartz-IV-Regelsatz von 345 Euro. Eine Halbtagskraft wäre nach 27 Beitragsjahren aus dem Schneider. Und selbst wenn der eigene Rentenanspruch geringer ausfällt, sorgt meist die Rente des Ehepartners für ein ausreichendes Alterseinkommen.

Allerdings sinken die gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2030. Die private Vorsorge wird somit immer wichtiger, will man seinen Lebensstandard auch nach dem Arbeitsleben noch halten. Vorsorgen lohnt sich gerade für Geringverdiener: Ihr Einkommensniveau steigt künftig sogar, wenn sie die staatliche Sparförderung ausnutzen.

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