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(© Foto: Matej Kastelic - Fotolia)
Venture-Capital-Gesetz IW-Nachricht 29. Januar 2015

Anschub für die Politik

Startups in Deutschland haben es oft nicht leicht, an Kapital zu kommen. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD daher vereinbart, die Voraussetzungen für die Geber von Wagniskapital zu verbessern, passiert ist aber wenig. Nun kommt Unterstützung – in Form eines Gesetzentwurfs.

Die Gründung eines Unternehmens gerade im Bereich der Hochtechnologie – wie beispielsweise Biotechnologie oder Internet – ist äußerst risikoreich. Dementsprechend zurückhaltend sind oft die Kapitalgeber. Dies gilt in besonderem Maße für Deutschland. So bewertet der Global Competitiveness Report des World Economic Forum die schlechte Verfügbarkeit von Venture Capital in Deutschland als erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland. Auch die Politik hat dies erkannt: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ein eigenständiges Regelwerk für Wagniskapitalgeber festgeschrieben – passiert ist bislang aber wenig.

Um dem Vorhaben neuen Schwung zu geben, hat der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften nun einen Entwurf für ein solches Venture-Capital-Gesetz vorgelegt. Es sieht beispielsweise vor, dass es künftig eine steuerliche FuE-Förderung für Startups, eine Angleichung der Besteuerung von Venture Capital-Fonds an die übrigen EU-Länder und Sonderabschreibungen für Investoren geben soll. Damit werden Investitionen in innovative Unternehmen angeregt und Deutschland als Standort für eben solche Unternehmen attraktiver gemacht.

Der Gesetzentwurf ist somit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – jetzt kommt es darauf an, dass die Politik diese Unterstützung annimmt und endlich aktiv wird.

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