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(© Foto: Marén Wischnewski)
Öffentlicher Dienst IW-Nachricht 12. Februar 2009

Trotzreaktion bei Ver.di

Begleitet von Warnstreiks starten die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am Wochenende einen neuen Anlauf, um für die rund 700.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder einen Tarifkompromiss zu finden. Dass die Verhandlungen immer komplizierter und konfliktreicher werden, haben beide Parteien zu verantworten.

Jahrelang sträubte sich Ver.di gegen tarifliche Entgelt-Öffnungsklauseln oder gegen weitere Differenzierungen bei der Arbeitszeit. Auch bei der Reform der Tarifwerke im öffentlichen Dienst ging es nur mühsam voran. Im Jahr 2005 platzte der TdL dann der Kragen. Sie trat aus der Tarifgemeinschaft mit dem Bund und den Kommunen aus und verhandelt seitdem eigenständig. Kurz zuvor hatte bereits Hessen die TdL verlassen, Berlin wurde schon in den neunziger Jahren ausgeschlossen.

Die Zerfransung des Arbeitgeberlagers – Bund, Kommunen, TdL, Berlin und Hessen - ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen verhandeln inzwischen alle zu verschiedenen Zeitpunkten mit den Gewerkschaften. Die Bürger – sie sind die Leidtragenden jeder Tarifauseinandersetzung – werden somit permanent mit (Warn)streiks überzogen. Zum anderen verhandeln die einen, wenn die Wirtschaft rund läuft, die anderen, wenn es bergab geht. Ver.di und Co. ist jedoch der Zeitpunkt der Verhandlungen egal. Sie fordern unisono dieselbe Gehaltssteigerung – Anfang 2008 wollten sie 8 Prozent mehr Geld - ebenso wie heute. Diese Trotzreaktion ist zwar verständlich: Man möchte den Austritt der Länder aus der Tarifgemeinschaft jetzt nicht durch niedrigere Forderungen belohnen. Ver.di tut sich mit dieser Strategie aber auch keinen Gefallen, denn der Öffentlichkeit sind üppige Gehaltsforderungen mitten in der Krise für quasi unkündbare Staatsbedienstete nicht zu vermitteln.

Alle Beteiligten sollten daher ausloten, wie sich die Tarifgemeinschaft wiederherstellen lässt. Für schwache Länder und Kommunen muss es allerdings Öffnungsklauseln geben.

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