Bundesregierung und Bundesländer haben beschlossen, 8 Milliarden Euro für Betroffene des Hochwassers zur Verfügung zu stellen. Finanziert werden soll der Hilfsfonds mit Krediten. Damit wird die Flut zu einer echten Bewährungsprobe für die deutsche Schuldenbremse.

Wird die Fluthilfe zum Dammbruch für die Schuldenbremse?
Die Schuldenbremse sieht ausdrücklich vor, dass aufgrund einer Naturkatastrophe von den ansonsten geltenden Kreditgrenzen abgewichen kann. Ausnahmsweise dürfen also neue Schulden aufgenommen werden. Für die Einhaltung der Schuldenbremse hat das zunächst keine Auswirkungen; die bisherigen Konsolidierungsbemühungen des Bundes und der Bundesländer werden durch die neuen Schulden also keineswegs zunichte gemacht.
Die Ausnahmeregelung sieht jedoch gleichzeitig vor, dass das Schuldenniveau nicht dauerhaft um die für die Fluthilfe aufgenommenen Kredite steigen darf. Das bedeutet: Beschließen die verantwortlichen Politiker, die Neuverschuldung für die Fluthilfe zu erhöhen, müssen sie nach den neuen Schuldenregeln gleichzeitig einen Tilgungsplan vorlegen. Denn die Kredite sind innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ zurückzuführen. Was angemessen ist, haben die Politiker zu entscheiden.
Nur ein Teil der Bundesländer hat die neuen Regeln der Schuldenbremse allerdings schon in Landesrecht umgesetzt. Die anderen Länder müssen keinen Tilgungspfad vorlegen. Doch auch dort könnte die jeweilige Landesregierung durch ihren Umgang mit den zusätzlichen Schulden zeigen, welche Priorität die Haushaltskonsolidierung in ihrem Bundesland hat.

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