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Abschaffung der kalten Progression IW-Nachricht 15. April 2014

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Sechs Milliarden Euro stehen dem Finanzminister laut jüngsten Schätzungen im kommenden Jahr zusätzlich zur Verfügung. Das sind ideale Voraussetzungen, um endlich die kalte Progression zu beseitigen und den deutschen Arbeitnehmern ihren Anteil am wirtschaftlichen Aufschwung zurückzugeben.

Die vergangene Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf schon fertig: Union und FDP wollten alle Grenzen des Einkommensteuertarifs in 2013 und 2014 so anheben, dass bei einer Gehaltserhöhung, die lediglich die Inflation ausgleicht, die Steuerbelastung nicht steigt. Damit wäre die kalte Progression Geschichte gewesen. Doch die Bundesländer, deren Zustimmung im Bundesrat für diese Neuregelung nötig gewesen wäre, waren nur dafür zu gewinnen, den Grundfreibetrag anzuheben. Deshalb profitiert von einer Lohnsteigerung nach wie vor erst einmal der Staat, denn der Arbeitnehmer rutscht dank seines gestiegenen Einkommens in einen höheren Grenzsteuersatz.

Die Autoren der sogenannten Gemeinschaftsdiagnose verschiedener Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten nun laut Handelsblatt, dass die Steuereinnahmen in 2015 um mehr als sechs Milliarden Euro über der Prognose der Steuerschätzung aus dem vergangenen Herbst liegen werden. Hauptgrund dafür ist die gute Einkommensentwicklung aufgrund steigender Beschäftigung und Lohnerhöhungen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat diese Steuermehreinnahmen allerdings noch gar nicht im Haushalt eingeplant. Der Zeitpunkt, um der kalten Progression endlich den Gar aus zu machen, ist also denkbar günstig, denn die Regierung muss dafür kein Sparprogramm auflegen und gegen politische Widerstände durchsetzen. Der ausgeglichene Haushalt, den Schäuble für das kommende Jahr anpeilt, gerät zudem nicht in Gefahr.

Noch ein weiteres Argument spricht dafür, dass die Regierung endlich handeln sollte: Die Abgabenbelastung kleiner und mittlerer Einkommen in Deutschland ist im internationalen Vergleich sehr hoch, wie die OECD unlängst in einer Studie festgestellt hat. Und genau in diesem Einkommensbereich schlägt die kalte Progression am heftigsten zu.

Die Große Koalition sollte es aber nicht dabei bewenden lassen, die Grenzen des Einkommenssteuertarif zur Bekämpfung der kalten Progression nur einmalig anzupassen: Sie sollte die Anpassung der Tarifgrenzen im Verhältnis zur Inflationsrate gesetzlich festschreiben. Dann nämlich müssen sich Bund und Länder künftig explizit gemeinsam entschließen, diese Regel ausnahmsweise auszusetzen, sollten sie die Einnahmen aus der kalten Progression doch wieder im Staatssäckel verbuchen wollen.

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