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Hartz-IV-Zuverdienste IW-Nachricht 7. Oktober 2010

Schieflage bleibt bestehen

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Hinzuverdienstregeln zu ändern. Diese bestimmen, wie Arbeitslosengeld II mit Erwerbseinkommen kombiniert werden kann. Doch die avisierte Reform verfehlt meilenweit das Ziel, die Probleme der geltenden Regelung werden nicht einmal ansatzweise gelöst.

Bisher wird das Einkommen aus einem Job in drei Stufen mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet: Die ersten 100 Euro werden gar nicht angerechnet, Einkommen bis 800 Euro brutto werden zu 80 Prozent vom ALG-II-Anspruch abgezogen und Einkommen darüber sogar zu 90 Prozent. Im Ergebnis lohnen sich von daher vor allem Nebenjobs: 57 Prozent der Aufstocker machen nur einen Mini-Job, 17 Prozent nutzen lediglich den Grundfreibetrag aus und verdienen 100 Euro im Monat.

Eine Reform hätte diese Schieflage beseitigen können. Dazu wäre es erforderlich gewesen, die Anrechnung bei geringen Einkommen zu erhöhen und mit dem gewonnenen finanziellen Spielraum die Anrechnung bei höheren Einkommen zu verringern. Damit würde der Anreiz gestärkt, statt eines Mini-Jobs eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen – ohne dass es dadurch zu fiskalischen Belastungen gekommen wäre.

Die Reform der Regierung geht jedoch am Kern des Problems vorbei. Sie erhöht lediglich die Einkommensgrenze, bis zu der die 80-Prozent-Anrechnung gilt, von 800 auf 1.000 Euro. Anreize, eine Vollzeitbeschäftigung anzunehmen, sehen anders aus.

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