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Arbeitsmarktpolitik IW-Nachricht 8. Juni 2010

Sinnvolle Sparvorschläge: Realisierung ungewiss

Rund 10 Milliarden Euro will die Bundesregierung bis 2014 jährlich für die Arbeitsmarktpolitik weniger ausgeben. Viele Einsparungen sind sachgerecht, wenn nicht sogar überfällig. Einige andere sind bisher allerdings nur ungedeckte Schecks auf zukünftige Ausgabenkürzungen und müssen erst noch mit konkreten Inhalten gefüllt werden.

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Die Pläne: Insgesamt 2 Milliarden Euro Minderausgaben werden erreicht, indem für Arbeitslosengeld-II-Empfänger der sogenannte befristete Zuschlag und der Zuschuss zur Rentenversicherung gestrichen werden. Die Kürzungen sind sachgerecht, denn beide Leistungen gehen über die eigentliche Aufgabe des Arbeitslosengeldes II – die Sicherung des Existenzminimums – weit hinaus. So erhöht der Rentenversicherungszuschuss die spätere Rente der Hartz-IV-Empfänger, obwohl gar nicht sicher ist, ob diese im Rentenalter überhaupt noch bedürftig sind.

Ambitioniert, aber gleichfalls sachgerecht, ist die Begrenzung der Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Instrumente wie Weiterbildung oder 1-Euro-Jobs. Bei der Bundesagentur für Arbeit sollen dafür ab 2013 rund 3 Milliarden Euro weniger ausgegeben werden – immerhin 18 Prozent des Budgets des Jahres 2009. Die Ausgaben für Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollen um 2 Milliarden Euro sinken, was sogar 40 Prozent der letztjährigen Ausgaben entspricht.

Ab 2014 ist eine weitere Minderausgabe in Höhe von 3 Milliarden Euro eingeplant, die durch Effizienzverbesserungen bei der Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern erzielt werden soll. Es bleibt allerdings unklar, auf welchem Wege dies erreicht werden sollen. Und wenn es dafür bereits einen tragfähigen Plan gibt, wäre zu fragen warum dieser nicht schon längst in die Tat umgesetzt wurde.

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