Entgegen der ursprünglichen Absichten soll es im Rahmen des zweiten Konjunkturprogramms nun doch Steuersenkungen geben. Vieles ist dabei offen. Nur der fiskalisch billigste und politisch am leichtesten vermittelbare Teil steht schon fest. Der Grundfreibetrag soll von 7.664 Euro auf 8.000 Euro steigen.
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Peanuts
Der Reformvorschlag kostet den Staat jährlich 2¼ Milliarden Euro Steueraufkommen – nicht viel angesichts des geplanten Gesamtumfangs von 50 Milliarden Euro für das zweite Konjunkturpaket. So gering wie die fiskalischen Kosten sind auch die individuellen Entlastungen: Jeder Steuerpflichtige spart dadurch höchstens 66 Euro Einkommensteuer pro Jahr, Verheiratete das doppelte. Für durchschnittlich verdienende Facharbeiter geht dadurch die Steuerbelastung um rund 0,2 Prozent zurück. Dies sind vernachlässigbar kleine Beträge, durch die die Konjunktur nicht angeregt wird.
Deshalb muss auch an den übrigen Tarifeckpunkten angesetzt werden. Das IW Köln hat vorgeschlagen, den Mittelstandsbauch abzuschaffen. Der entsteht dadurch, dass der Einkommensteuertarif gegenwärtig aus zwei Teilen besteht: Bis 12.740 Euro steigt der Tarif steil an von 15 auf 24 Prozent. Darüber verläuft er deutlich flacher und mündet bei 52.152 Euro in die obere Proportionalzone. Zieht man zwischen Grundfreibetrag und oberer Proportionalzone hingegen eine gerade Linie, beträgt der Steuersatz bei 12.740 Euro nur rund 18 Prozent. Das kostet den Staat knapp 24 Milliarden Euro Steueraufkommen. Damit wären aber echte Entlastungen verbunden: Für zu versteuernde Einkommen zwischen 17.000 und 20.000 Euro ginge die Steuerschuld um rund 19 Prozent zurück.
Falls eine solche umfassende Steuerreform der Bundesregierung zu teuer ist, muss die jetzt geplante Anhebung des Grundfreibetrages mindestens um eine Reformvariante "light" ergänzt werden. Dann würde der Mittelstandsbauch nicht abgeschafft, aber zumindest gemindert. Es entstünden dadurch Aufkommenseinbußen von knapp 12 Milliarden Euro.
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