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EU-Patentgericht IW-Nachricht 25. Juli 2012

Für mehr Einheit in Europa

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich jüngst auf Paris als Hauptsitz des Europäischen Patentgerichts geeinigt. Nebenstellen dieser neuen Institution sollen in München und London entstehen. Als nächster Schritt wäre endlich die Schaffung eines EU-Gemeinschaftspatents möglich.

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Bislang präsentierte sich Europa beim Schutz geistiger Eigentumsrechte nämlich eher als Flickenteppich denn als integrierter Wirtschaftsraum: Patentinhaber mussten ihre Ansprüche in jedem Land einzeln geltend machen. Das Europäische Patentgericht wird nun auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages errichtet – und ausschließlich dieses Gericht ist künftig für Verletzungs-und Nichtigkeitsverfahren von EU-Patenten zuständig. Das dürfte besonders die stark innovations- und exportorientierte deutsche Wirtschaft entlasten, denn Innovatoren werden in Zukunft einfacher ihre Patentrechte bekommen und durchsetzen können – und damit jede Menge Geld sparen.

Hätte man sich bei der Wahl des Hauptsitzes übrigens daran orientiert, wo es die meisten Innovationen gibt, wäre statt Paris München zum Zuge gekommen. Im Vergleich der europäischen Staaten hat Deutschland im vergangenen Jahr über 33.000 Patente beim Europäischen Patentamt angemeldet – mehr als die auf den Plätzen zwei bis fünf folgenden Franzosen, Schweizer, Engländer und Niederländer zusammen. Auch existiert in München mit dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen Patentamt bereits eine eingespielte Infrastruktur. Die politisch motivierte Standortwahl verursacht somit unnötige Bürokratiekosten.

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