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Jobcenter IW-Nachricht 13. Dezember 2009

Noch Klärungsbedarf

Schon im Dezember 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger durch die sogenannten Arbeitsgemeinschaften (Argen) aus Arbeitsagenturen und Kommunen für verfassungswidrig. Die Argen betreuen fast 4,2 Millionen von insgesamt 4,9 Millionen Beziehern von ALG II. Bis 2010 muss nun eine neue Regelung gefunden werden.

Zur Debatte stehen mehrere Vorschläge: Entweder die bisher verbindliche Zusammenarbeit wird in eine freiwillige Kooperation umgewandelt oder die Verfassung wird geändert, um die bisherige Regelung zu retten. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, die Betreuung ganz in die Hände der Kommunen zu geben. Schon bisher betreuen 69 sogenannte Optionskommunen die ALG II-Empfänger selbst.

Wie auch immer die künftige Regelung aussehen wird – für ein effektives System ist entscheidend, dass Zuständigkeit und Finanzverantwortung in eine Hand fallen. Erst wenn die Folgen guter oder schlechter Arbeitsmarktpolitik im eigenen Budget spürbar werden, entsteht ein echtes Eigeninteresse zur Lösung des Problems. Dieser Grundsatz ist in keiner der gegenwärtig diskutierten Vorschläge hinreichend berücksichtigt.

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