Schon im Dezember 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger durch die sogenannten Arbeitsgemeinschaften (Argen) aus Arbeitsagenturen und Kommunen für verfassungswidrig. Die Argen betreuen fast 4,2 Millionen von insgesamt 4,9 Millionen Beziehern von ALG II. Bis 2010 muss nun eine neue Regelung gefunden werden.
Noch Klärungsbedarf
Zur Debatte stehen mehrere Vorschläge: Entweder die bisher verbindliche Zusammenarbeit wird in eine freiwillige Kooperation umgewandelt oder die Verfassung wird geändert, um die bisherige Regelung zu retten. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, die Betreuung ganz in die Hände der Kommunen zu geben. Schon bisher betreuen 69 sogenannte Optionskommunen die ALG II-Empfänger selbst.
Wie auch immer die künftige Regelung aussehen wird – für ein effektives System ist entscheidend, dass Zuständigkeit und Finanzverantwortung in eine Hand fallen. Erst wenn die Folgen guter oder schlechter Arbeitsmarktpolitik im eigenen Budget spürbar werden, entsteht ein echtes Eigeninteresse zur Lösung des Problems. Dieser Grundsatz ist in keiner der gegenwärtig diskutierten Vorschläge hinreichend berücksichtigt.

CDU-Sozialversicherungspolitik: Noch keine großen Sprünge
In ihrem neuen Grundsatzprogramm will die Union auch die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung anpacken. Reformen der umlagefinanzierten Systeme sind angesichts der Bevölkerungsalterung längst überfällig. Ob sich die Union zu nachhaltigen Lösungen ...
IW
Renteneintritt von Paaren in Deutschland
Um die Finanzierung der gesetzlichen Rente im Umlageverfahren nachhaltig zu sichern, ist es erforderlich, dass möglichst viele Menschen bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Der Renteneintritt wird in der ökonomischen Theorie als individuelle Entscheidung eines ...
IW