Bislang mussten hochqualifizierte Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (2011: 89.100 Euro) vorweisen, um in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen. Nun soll diese Grenze laut Koalitionsbeschluss auf 48.000 Euro sinken – ein Schritt in die richtige Richtung, mehr aber auch nicht, denn er spiegelt die Realität des Arbeitsmarkts nicht wider.
Nicht mutig genug
So waren die durchschnittlichen Einstiegsgehälter vollzeitzeiterwerbstätiger Akademiker mit Ausnahme der Humanmediziner im Jahr 2010 allesamt niedriger. Es bleibt die Frage, warum hochqualifizierte Fachkräfte überhaupt daran gehindert werden sollten, hierzulande ihren Beitrag zur Wertschöpfung zu leisten. Migrationspolitisch wäre daher ein mutigerer Schritt wünschenswert gewesen – etwa die verbindliche Einführung eines Punktesystems, das die Zuwanderung mit Kriterien wie Bildung, Sprachkenntnissen und Alter der Bewerber sowie Bedarf des Arbeitsmarkts unbürokratisch steuert.
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