Zwei Jahre Teilzeitarbeit plus Halbtags-Pflege, dafür vier Jahre lang drei Viertel des ursprünglichen Gehalts – das mag auf dem Rechenschieber des Familienministeriums aufgehen, den Unternehmen bürdet ein solcher Rechtsanspruch vor allem Probleme auf. Wem es aber um die Stärkung der familiären Pflege geht, der muss die unterschiedlichen Anreize in der Pflegeversicherung beseitigen.
Nicht auf dem Rücken der Unternehmen
Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen wollen, sollen nach dem Willen des Familienministeriums – neben dem bestehenden Recht auf eine halbjährige Pflegeauszeit ohne Lohnfortzahlung - einen Anspruch auf Teilzeitarbeit für zwei Jahre erhalten. Der Clou: Das Modell ist nicht nur günstig, weil es die Beschäftigten selbst finanzieren. Denn im Gegenzug müssen sie für vier Jahre auf ein Viertel ihrer ursprünglichen Bezüge verzichten. Auch die Pflegeversicherung kommt es im Zweifel günstiger, wenn Familienmitglieder ihre Angehörigen betreuen statt die Versorgung durch Dritte oder gar in Heimen zu organisieren.
Der Vorschlag ist aber nicht zu Ende gedacht: Die Kosten, den Betriebsablauf bei plötzlich auftretenden Teilzeitansprüchen anzupassen, werden auf Unternehmen und Kollegen überwälzt. Zudem: Wem ist geholfen, wenn der Pflegebedürftige auch nach den zwei Jahren Teilzeit noch Hilfe benötigt? Und was passiert, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf der vier Jahre feststellt, dass er nicht mehr Vollzeit arbeiten oder gar seinen Beruf aufgeben will?
Ungeklärt bleibt schließlich, ob die Angehörigen auf familiäre Pflege verzichten, weil sie gar nicht in Teilzeit gehen können oder weil die Pflegeversicherung momentan falsche Anreize setzt. Denn während in der Pflegestufe I die Kosten der Versorgung durch professionelle Pflegedienste bis zu 1.510 Euro pro Monat kosten darf, bekommt ein nahe stehendes Familienmitglied lediglich 225 Euro. Erst wenn Kosten nachgewiesen werden, die auch professionelle Dienste abrechnen können, klettert die Erstattung bis zu dem Betrag, den die Pflegekräfte von Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Co. erhalten.
Rentenreform: Nicht alles Gold, was glänzt
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Wegfall der Hinzuverdienstgrenze
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