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(© Foto: Tiberius Gracchus - Fotolia)
Bankenunion IW-Nachricht 17. Dezember 2013

Risse in der zweiten Säule

Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich auf einen Abwicklungsmechanismus als zweite Säule der Europäischen Bankenunion geeinigt. Sofern das Europäische Parlament zustimmt, wird dieser am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dass die neuen Regeln das Geld der Steuerzahler wirksam schützen, ist aber längst nicht ausgemacht.

Um das Geld der Steuerzahler zu schonen, sieht der Abwicklungsmechanismus eine sogenannte Haftungskaskade vor: Wenn ein Kreditinstitut überschuldet ist, tragen die Aktionäre die Verluste. Reicht das Eigenkapital der Aktionäre nicht aus, greift der Mechanismus auf das Geld der Gläubiger zurück, und erst dann haftet der europäische Abwicklungsfonds. In diesen sollen die Banken in den kommenden Jahren kontinuierlich einzahlen, bis ein Volumen von 55 Milliarden Euro erreicht ist. Sollte auch diese Summe nicht genügen, müssen doch wieder Steuergelder fließen. Trotz der komfortablen Position in der Kaskade sollten sich die Bürger aber nicht allzu sicher sein, denn es könnte einige Ausnahmen geben, die zum Beispiel einzelne Gläubiger im Ernstfall von der Haftung ausnehmen. Je weniger Ausnahmen in Zukunft geltend gemacht werden, desto geringer wird das Risiko für die Steuerzahler.

Eine offene Frage war im Vorfeld, ob der Abwicklungsfonds nur in künftigen Krisen zum Einsatz kommt, oder auch Altlasten übernimmt. Viele Banken in Südeuropas Krisenländern haben Kredite vergeben, die sie kaum zurückbekommen dürften. Einige von ihnen könnten deshalb im kommenden Jahr durch den Bilanztest der Europäischen Zentralbank (EZB) fallen. Da die Altlasten vor allem auf der Nachlässigkeit der nationalen Aufseher beruhen, sollten diese nicht vergemeinschaftet werden. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln schlägt vor, dass anstelle des europäischen Abwicklungsfonds die nationalen Fonds herangezogen werden (zum Vorschlag).

Die Finanzminister haben sich nun auf ein ganz ähnliches Konzept geeinigt: Demnach besteht der Abwicklungsfonds anfangs noch aus nationalen Kammern, die aber in den kommenden zehn Jahren nach und nach aufgelöst werden. Damit die neuen Regeln funktionieren können, sollte die Europäische Zentralbank keine nationalen Aufsichtslücken zulassen, denn sonst haftet am Ende die Staatengemeinschaft für Versäumnisse, die sie selbst nicht in der Hand hat.

Ein wichtiger Punkt blieb bislang noch unverändert. Die europäische Staatengemeinschaft konnte sich noch nicht durchringen, den Banken vorzuschreiben, Staatsanleihen mit Eigenkapital zu unterlegen. Banken halten große Bestände an Staatsanleihen, für die sie im Gegensatz zu Unternehmenskrediten kein Eigenkapital vorhalten müssen. Staatsanleihen galten lange als risikolose Anlage – ein Trugschluss, wie sich mittlerweile gezeigt hat. Die Pflicht, auch Staatsanleihen abzusichern, würde den Abwicklungsfonds und damit das Geld der Steuerzahler schonen.

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