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Flughafenbodendienste IW-Nachricht 16. April 2013

Wettbewerb nur bedingt gestärkt

Die EU-Kommission möchte den Wettbewerb zwischen den Flughafenbodendiensten stärken. Am Dienstag hat das Europäische Parlament dem Entwurf einer entsprechenden Verordnung zugestimmt – allerdings ist die Verordnung gegenüber der ursprünglichen Idee stark verwässert. So werden Monopolstrukturen, die Airlines und Passagiere belasten, wohl nur an Großflughäfen bald der Vergangenheit angehören.

Für das subjektive Empfinden der Reisenden spielen Flughafenbodendienste anders als der Flugverkehr selbst kaum eine Rolle. Doch die Abfertigung von Fluggerät und Passagieren macht mehr als ein Siebtel der Wertschöpfung im Luftverkehr aus. Der europäische Markt für Bodendienste wird auf etwa 13 Milliarden Euro geschätzt; circa 60.000 Beschäftigte sind auf den europäischen Flughäfen mit Gepäck- und Frachtabfertigung, Betankung und Reinigung, Catering und Passagierabfertigung befasst.

Einst wurden die Bodendienste an europäischen Airports von der Flughafengesellschaft oder der jeweils dominierenden Fluggesellschaft gestemmt. Um diese Monopole aufzubrechen, hat die Europäische Union im Jahr 1996 eine Richtlinie verabschiedet. Für wichtige Bereiche wie Gepäck- und Frachtabfertigung, Betankung und Vorfelddienste sah sie allerdings Wettbewerbseinschränkungen vor. Entsprechend hatten neue Anbieter auch weiterhin erhebliche Hindernisse zu überwinden, wenn sie in den Markt eintreten wollten. Zudem kooperierten die staatlichen Genehmigungsbehörden in vielen Mitgliedsländern weiterhin mit den Altanbietern.

Deshalb hat die Kommission nun eine Verordnung entworfen, die mindestens drei Wettbewerber für die wichtigsten Dienste vorsieht und den EU-Staaten weniger Spielraum für Wettbewerbshürden lässt als eine Richtlinie. Doch das Parlament in Straßburg hält von Wettbewerb nicht viel und folgte bislang lieber den Argumenten der Wettbewerbsgegner, denen zufolge mehr Markt zu weniger Arbeitnehmerrechten führt und die Koordinierung an den Flughäfen erschwert. Entsprechend lehnte das Parlament den ursprünglichen Entwurf der Kommission ab – und das, obwohl diese bereits vorbeugend eine Übernahmegarantie für das Personal der Altanbieter durch neue Abfertiger vorgesehen hatte.

Der überarbeitete Entwurf, dem das Parlament am Dienstag in Straßburg nun zugestimmt hat, ist deutlich entschärft worden. Nur auf Großflughäfen mit mindestens 15 Millionen Passagieren pro Jahr soll es nun mehr Wettbewerb geben, nicht schon bei Flughäfen ab 5 Millionen Passagieren. So wird dem Wettbewerb etwa in Deutschland nur auf den vier größten Luftdrehkreuzen zum Durchbruch verholfen, während der ursprüngliche Entwurf fünf weitere Flughäfen mit zusammen 45 Millionen Passagieren erfasst hätte. Somit bleibt es bei einem Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Denn es gibt keinen Grund, gerade in diesem Bereich an den Vorteilen der Marktwirtschaft zu zweifeln.

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