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Nachtflugverbot IW-Nachricht 20. Februar 2013

Platzeck gefährdet den Berliner Flughafen

Als wäre das Desaster um den neuen Berliner Flughafen nicht schon groß genug, will Aufsichtsratschef Matthias Platzeck nun auch noch das Nachtflugverbot ausweiten. Ein wirtschaftlicher Betrieb des Airports ist damit kaum noch möglich.

Hintergrund des plötzlichen Richtungswechsels von Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck ist ein erfolgreiches Volksbegehren, dessen Initiatoren ein striktes Nachtflugverbot ab 22 Uhr für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) fordern. Vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind aber Flüge bis 24 Uhr genehmigt worden. Erfahrungen mit dem Frankfurter Nachtflugverbot ab 23 Uhr zeigen, dass die letzten planmäßigen Flüge bis spätestens 30 Minuten vor Inkrafttreten der Sperre abgewickelt werden müssen. Verspätungen würden sonst ständig zu Flugausfällen führen. Für den BER hieße das: Ab 21:30 Uhr werden die Flugsteige hochgeklappt. Ein wirtschaftlicher Betrieb wäre so akut gefährdet.

Hauptbetroffen wären Fluglinien, die Maschinen am Standort Berlin stationiert haben, etwa Air Berlin, Easyjet und Germanwings. Andere Fluglinien, die ihre Flugzeuge über Nacht auf anderen Flughäfen parken, könnten dagegen in den späten Abendstunden den Berliner Flughafen meiden, und dann ihre Basis anfliegen. Die besagten Fluggesellschaften müssen jedoch innerhalb der Öffnungszeiten in Berlin landen – und somit ihren Arbeitstag zwangsweise beenden, selbst wenn andere Flughäfen noch einen An- und Abflug erlaubt hätten.

Ziehen die betroffenen Airlines ihr Fluggerät ab, droht dem Standort der Verlust hunderter Arbeitsplätze – über die direkten Einbußen durch die fehlenden Verbindungen zu Tagesrandzeiten hinaus. Der zu erwartende Schaden für die Berliner Wirtschaft hat den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit schon dazu veranlasst, die Pläne seines Potsdamer Kollegen zurückzuweisen. Allerdings liegt der neue Flughafen jenseits der Berliner Stadtgrenze, so dass die Brandenburger Behörden zuständig sind.

Ein juristisches Detail könnte die Nachtflug-Einschränkungen noch zu Fall bringen. Fraglich ist nämlich, ob das Volksbegehren in Brandenburg überhaupt rechtmäßig ist, denn Volksentscheide dürfen generell nicht die Haushaltshoheit der Parlamente aushebeln. Wenn der neue Großflughafen durch das verschärfte Flugverbot aber zur Investitionsruine wird, wäre angesichts der eingesetzten öffentlichen Mittel genau das der Fall.

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