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Nachtflugverbot IW-Nachricht 3. April 2012

Keine Signalwirkung

Mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird das bereits vorläufig geltende Flugverbot in der nächtlichen Kernzeit von 23 bis 5 Uhr auf dem Flughafen Rhein-Main bestätigt. Eine Signalwirkung für andere Flughäfen geht hiervon jedoch nicht aus.

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Das Nachtflugverbot ist eine schwere Belastung für das Frachtdrehkreuz Frankfurt. Mittelfristig könnte es zum Verlust von 1.000 Arbeitsplätzen führen. Gleichzeitig ist aber mit der seit Herbst 2011 eröffneten vierten Bahn eine Steigerung des Passagierverkehrs am Frankfurter Flughafen möglich, die es dem deutschen Luftdrehkreuz erlaubt, Anschluss an London und Paris zu gewinnen. In den vergangenen Jahren war der Rhein-Main-Airport angesichts ausgelasteter Kapazitäten stetig zurückgefallen. Nun kann die Zahl der abgewickelten Flüge schrittweise erhöht werden, um die Passagierzahl bis 2025 auf etwa 85 Millionen zu steigern.

Der nun per Gerichtsbeschluss bestätigte Verzicht auf Nachtflüge ist der Preis für die Zusatzkapazitäten am Tag. Bereits im Mediationsverfahren zum Bau der Nordbahn war als Kompensation für die betroffenen Bürger ein Nachtflugverbot ins Spiel gebracht worden. Dass später vom Land Hessen mit Blick auf die Bedeutung des Frachtverkehrs wieder 17 Nachtflüge erlaubt wurden, konnte als Unterlaufen des Mediationsverfahrens interpretiert werden.

Bislang ist Frankfurt einer der bedeutendsten Frachtflughäfen der Welt, über den 53 Prozent des deutschen Luftfrachtverkehrs abgewickelt werden. Im Jahr 2011 wurden hier 2,3 Millionen Tonnen Fracht umgeschlagen. Zukünftig muss ein Teil der Fracht neue Wege finden – neben anderen deutschen Flughäfen werden auch Paris und Amsterdam profitieren. Die Frachtdrehkreuze in Köln-Bonn und Leipzig-Halle dürfen nun jedoch keinesfalls durch ähnliche Einschränkungen gefährdet werden, soll die deutsche Exportwirtschaft nicht ernsthaft Schaden nehmen.

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