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(© Foto: VRD - Fotolia)
EZB vor dem Europäischen Gerichtshof IW-Nachricht 14. Januar 2015

Gezielte Staatsanleihenkäufe im Rahmen des OMT sind sinnvoll

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) sieht das Staatsanleihekaufprogramm der EZB nicht als Verstoß gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung. Voraussetzung: Die EZB lässt hinreichend Zeit verstreichen, bevor sie Staatsanleihen am Sekundärmarkt kauft. Die Position des IW Köln deckt sich mit der des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof, der das 2012 angekündigte Programm jetzt grundsätzlich für rechtmäßig hält.

Die EZB hatte im Sommer 2012 in der heißen Phase der Euro-Schuldenkrise ein zweites Staatsanleihekaufprogramm angekündigt: OMT – Outright Monetary Transactions. Dieses Programm ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzte Käufe, ist aber bislang noch nicht eingesetzt worden. Eine zentrale Bedingung besteht darin, dass ein Staat ein Reformprogramm haben muss. So soll verhindert werden, dass der Reformelan des betreffenden Staates erlahmt.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist wie der Generalanwalt beim EUGH – und damit anders als das Bundesverfassungsgericht – der Meinung, dass Staatsanleihekäufe unter dem OMT keine monetäre Staatsfinanzierung sind. Vorausgesetzt, die EZB erfüllt gewisse Bedingungen:

  • Sie darf den Staaten ihre Anleihen nicht am sogenannten Primärmarkt abkaufen, sondern nur am Sekundärmarkt erwerben, wo Investoren untereinander handeln. Damit fließt das Geld der EZB nicht zum Staat, sondern in die Taschen eines Investors. Das sieht das OMT ohnehin vor.
  • Zwischen einer Neuausgabe von Staatsanleihen am Primärmarkt durch den Staat und dem Kauf dieser Anleihen durch die EZB muss ein hinreichender zeitlicher Abstand bestehen. Das IW Köln spricht sich hierbei für mehrere Wochen aus. Bisher spricht die EZB allerdings nur von einem zeitlichen Abstand in Tagen.
  • Die EZB darf nur einen Teil der neu emittierten Anleihen kaufen.
  • Investoren dürfen also nicht sicher sein, dass sie eine gerade am Primärmarkt erwor-bene Anleihe auf jeden Fall umgehend an die EZB verkaufen können. Denn dann würde die Preisbildung am Primärmarkt zu sehr verzerrt.

Der Generalanwalt hat zu Recht auch dem Vorwurf widersprochen, dass das OMT keine Geldpolitik sei, sondern letztlich Wirtschaftspolitik in einem Ausmaß, das der EZB nicht zusteht. Auch das IW Köln hält das OMT grundsätzlich für Geldpolitik. Denn Staatsanleihemärkte sind zentral für die Funktionsfähigkeit der geldpolitischen Transmission.

Allerdings sind die Forderungen richtig, dass die EZB verhältnismäßig agieren muss und ihre Solvenz nicht gefährden darf. Zudem ist es entscheidend, dass die Zentralbank bei einem möglichen zukünftigen Staatsanleihekauf im Rahmen des OMT die außergewöhnlichen ökonomischen Umstände genau begründen muss, die zu einer Störung der geldpolitischen Transmission führen.

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