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Investorenschutz bei TTIP IW-Nachricht 14. Januar 2015

Ausklammern wäre der falsche Weg

Die EU-Kommission hat die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Thema Investitionsschutz im Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) veröffentlicht. Das Resultat ist sehr kritisch, da sich überwiegend die Skeptiker an der Konsultation beteiligt haben. Der Fokus darf allerdings nicht nur auf den Risiken liegen: Diese lassen sich reduzieren – und die TTIP-Vorteile für Investoren wären erheblich und könnten auf andere Abkommen ausstrahlen.

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Besonders kritisch wird im Rahmen der TTIP-Verhandlungen über den Investitionsschutz und vor allem über die Investor-Staat-Streitschlichtung (ISDS) diskutiert. Gerade zur ISDS gibt es eine Reihe substanzieller Kritikpunkte. Doch gerade deshalb spricht sich das Institut der deutschen Wirtschaft Köln dafür aus, den Investorenschutz und die ISDS nicht aus TTIP auszuklammern. Denn mit TTIP besteht die Chance, die Nachteile der bisherigen ISDS-Verfahren aus der Welt zu schaffen.

Das ausverhandelte Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada CETA hat bereits erhebliche Verbesserungen gebracht – gerade im Vergleich zu den über 130 bilateralen Investitionsschutzabkommen, die Deutschland mit Einzelstaaten geschlossen hat. TTIP sollte im Vergleich zu CETA noch weiter gehen und beispielsweise eine Berufungsinstanz für Konflikte zwischen Investoren und Staaten fest vorsehen. Zudem gilt es sicherzustellen, dass mögliche staatliche Schuldenschnitte und Bankenabwicklungen nicht zu Entschädigungen für US-Investoren führen.

Das gängige Gegenargument lautet bislang, die USA und die EU verfügten über verlässliche Rechtssysteme. Das mag grundsätzlich richtig sein. Doch ist zu hinterfragen, wie gut regionale Gerichte in den USA oder Gerichtssysteme in manchen EU-Ländern für die Herausforderungen des internationalen Handelsrechts gerüstet sind und ob nicht gelegentlich doch eine ungerechtfertigte Bevorzugung heimischer Unternehmen existiert. Zudem zeigt die Erfahrung, dass sich Gerichtsverfahren auf beiden Seiten des Atlantiks lange hinziehen können. Hier kann eine verbesserte und an die modernen Anforderungen angepasste Streitschlichtung helfen.

Zudem könnte es beispielgebend für andere Länder und zukünftige EU-Abkommen sein. Im Idealfall kann ein neuer global ausstrahlender ISDS-Standard geschaffen werden, der einerseits Investoren gegen staatliche Willkür schützt, aber andererseits auch den Staaten besser als bisher ihr Regulierungsrecht zubilligt und sie vor ungerechtfertigten Klagen schützt. Ein entsprechendes Verfahren sollte auch Teil des Investitionsschutzabkommens sein, das die EU derzeit mit China verhandelt. Wenn die EU jedoch gegenüber den USA darauf mit Verweis auf das verlässliche US-Rechtssystem verzichtet, dann würde es schwer, China für ein modernisiertes ISDS-Verfahren zu gewinnen.

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