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Griechenland IW-Nachricht 14. Februar 2012

Europäische Zentralbank sollte sich beteiligen

Soll sie oder soll sie nicht – die Frage, ob sich die Europäische Zentralbank (EZB) an der griechischen Umschuldung beteiligen soll, wird derzeit heiß diskutiert. Schließlich hat die EZB ihren Ruf als unabhängige Institution zu verteidigen, die keine Staatsfinanzierung betreiben darf. Aber es gibt einen eleganten Ausweg.

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Die EZB besitzt griechische Staatsanleihen. Würde sie nun – wie viele Privatgläubiger – auf weit mehr als 50 Prozent des Originalwertes dieser Papiere verzichten, dann machte die EZB nicht nur Verluste, sondern betriebe auch Staatsfinanzierung. Und das darf sie nicht.

Dabei könnten sich die Währungshüter elegant aus der Affäre ziehen. Denn die EZB hat die griechischen Staatsanleihen bereits mit großen Kursabschlägen gekauft. Das heißt, Privatgläubiger haben schon auf einen Teil ihrer Forderungen verzichtet, indem sie ihre Anleihen zu weniger als dem Originalwert verkauft haben. Diese „Einsparung“ könnte die EZB an Griechenland weitergeben, und zwar wie folgt: Die EZB sollte die griechischen Staatsanleihen zunächst zum niedrigen Kaufpreis an den Euro-Rettungsschirm EFSF veräußern. Dieser würde dann Griechenland einen Schuldenerlass in Höhe des Preisabschlags gewähren – also der Differenz zwischen niedrigem Kaufpreis der EZB und dem ursprünglichen Wert der griechischen Staatsanleihen. Die Anleihen blieben dann bis zum Laufzeitende im Besitz des Rettungsfonds – er müsste zwar Geld für den Ankauf der Anleihen aufbringen, würde aber keine Verluste machen.

Auf diese Weise kann sich die EZB an der Umschuldung zugunsten Griechenlands beteiligen, ohne Staatsfinanzierung zu betreiben. Tut sie das nicht und beharrt auf der vollen Rückzahlung der Staatsanleihen zum Originalwert, würde sie zwar einen Gewinn machen – doch das war nicht Sinn und Zweck ihres Ankaufes.

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