Wenn die gesetzlichen Krankenkassen künftig einen lohnabhängigen Zusatzbeitrag erheben, droht das Preissignal der Zusatzprämien auf der Strecke zu bleiben. Doch dieses Signal ist dringend notwendig, damit sich Kassen und Leistungsanbieter weiterhin um eine hochwertige und effiziente Versorgung bemühen.

Zurück auf Null
Die aktuelle Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ist kompliziert: Abhängig Beschäftigte und ihre Arbeitgeber zahlen jeweils zur Hälfte den einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent, Arbeitnehmer müssen zudem einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entrichten. Die kompletten Beiträge fließen an den Gesundheitsfonds und werden dort – nach der Risikostruktur der Versicherten der Krankenkassen gewichtet – an AOK und Co. ausgeschüttet.
Die Idee hinter dem aktuellen System: Die Mitglieder leisten einen Beitrag, der von der Höhe ihres Verdienstes abhängt. Die Kassen erhalten dagegen einen Betrag, der sich an der Höhe des versicherten Risikos orientiert. Durch dieses Konstrukt lohnt es sich für einzelne Krankenkassen nicht, neben möglichst gesunden Mitgliedern vorrangig gut verdienende anzuwerben.
Reicht einer Kasse das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, muss sie eine zusätzliche Prämie erheben. So sind die Krankenkassen angehalten, möglichst wirtschaftlich zu arbeiten.
Nun aber sollen die Zusatzprämien zusammen mit den 0,9 Prozent Arbeitnehmer-Sonderbeitrag verschwinden. Stattdessen soll ein kassenindividueller, einkommensabhängiger Zusatzbeitrag entstehen. Damit die Kassen dann aber nicht wieder vorrangig um die gut verdienenden Angestellten buhlen, muss der Risikostrukturausgleich erneut um Einkommensmerkmale erweitert werden – ein Schritt zurück in die Welt von vor 2009, als es den Gesundheitsfonds noch nicht gab und jede Kasse ihren Beitragssatz selbständig festlegte.
Schlimmer aber wiegt, dass durch die Regierungspläne der Zusammenhang von Beitrag und Leistungsanspruch weiter verwässert wird. Denn statt fester Zusatzprämien in Euro und Cent, die für eine klare Vergleichbarkeit sorgen, müssen die Versicherten nun Prozentsätze einzelner Kassen vergleichen. Und dabei gilt: je niedriger das beitragspflichtige Einkommen, desto geringer ist der Anreiz zum Kassenwechsel und damit der Wettbewerbsdruck auf Versicherungen, Ärzte, Kliniken und Co.

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