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Riester-Rente IW-Nachricht 17. Juli 2013

Zurück auf null ist keine Option

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, die staatliche Förderung der privaten Rentenvorsorge umzuwidmen und mit dem Geld lieber niedrige gesetzliche Renten aufzustocken. Das ist allerdings keine gute Idee: Angesichts der demografischen Entwicklung ginge von einer Abschaffung der Riester-Rente nicht nur das falsche Signal aus; die Aufstockung niedriger Altersrenten würde auch teure Mitnahmeeffekte provozieren.

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Über 15,6 Millionen Riester-Verträge – das ist eine Erfolgsstory. Dass die Zahl im 1. Quartal 2013 um 27.000 Verträge geringer ausfällt als im Vorjahresdurchschnitt, nimmt der DGB aber zum Anlass, die Abschaffung der Riester-Förderung zu fordern und das Geld anders nutzen zu wollen.

Dabei kann von einem Scheitern des Riester-Konzepts nicht die Rede sein: Zunächst ist die Teilnehmerzahl angesichts einer Hauptzielgruppe von rund 29 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten alles andere als enttäuschend. Denn in der Zielgruppe befinden sich ja auch Mitglieder älterer Jahrgänge, die sich bereits lange vor Einführung der Riester-Förderung im Jahr 2001 bezüglich ihrer Altersvorsorge festgelegt haben. Es gibt zudem eine Reihe von Vorsorgealternativen, die selbst für jüngere Menschen attraktiver sein können – angefangen von der betrieblichen Altersvorsorge bis hin zum Immobilienerwerb.

Gefährlich wird es allerdings, wenn man den Menschen mit unrealistischen Forderungen vorgaukelt, sie könnten auch in Zukunft allein auf die gesetzliche Rente vertrauen. Denn selbst mit den rund 2,5 Milliarden Euro, die bislang jährlich in die Riester-Zulagen fließen, ließe sich das Rentenniveau nicht wieder auf ein Niveau anheben, das vor der „Riester-Reform“ versprochen wurde – schon allein aufgrund der demografischen Entwicklung.

Die vermeintliche Alternative, niedrige Renten aufzustocken, entpuppt sich aber noch aus einem anderen Grund als Irrweg. Denn über das Armutsrisiko im Alter entscheidet nicht allein die gesetzliche Altersrente des Einzelnen. Ausschlaggebend sind auch das Einkommen des Partners und das gemeinsame Vermögen. Wenn man also den Haushaltskontext missachtet, drohen teure Mitnahmeeffekte. Das wäre sicherlich auch nicht im Sinne des DGB.

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