Schwarz-Rot will die Anrechnung von Kindererziehungsleistungen bei der gesetzlichen Rente verbessern. Die Beseitigung vermeintlicher Gerechtigkeitsdefizite belastet vor allem junge Beitragszahler, ohne damit die Armutsrisiken von Müttern älterer Kinder wirksam zu bekämpfen.

Zu Lasten der Jungen
Während westdeutsche Mütter oder Väter, deren Kinder 1992 oder später geboren wurden, für Erziehungszeiten bis zu 84,42 Euro pro Monat mehr bekommen (in Ostdeutschland sind es bis zu 77,22 Euro pro Monat), erhalten die Eltern älterer Kinder lediglich 28,14 Euro (25,74 Euro). Diese Ungleichbehandlung ist vor allem Unionspolitikern ein Dorn im Auge. Deshalb sieht die schwarz-rote Koalitionsvereinbarung für Letztere eine Verdoppelung der „Mütterrente“ vor.
Die anfänglichen Mehrkosten von schätzungsweise 6,5 Milliarden Euro sollen aus den Rücklagen der Rentenkasse finanziert werden. Die sind aber spätestens 2015 aufgezehrt, wenn der Beitragssatz – wie das geltende Rentenrecht vorschreibt - im Januar 2014 auf 18,3 Prozent sinkt. Ab 2015/2016 müssten die Beitragszahler deshalb dauerhaft 0,7 Prozentpunkte mehr zahlen, um das Rentengeschenk der Großen Koalition zu finanzieren.
Und es kommt noch schlimmer: Offenbar planen die angehenden Koalitionäre gänzlich auf die Senkung des Renten-Beitragssatzes zu verzichten. Dann müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon ab Januar für die Zusatzkosten blechen.
Die Zeche zahlen also vor allem jene, die noch länger im Erwerbsleben stehen. Begünstigt werden derweil auch Frauen, die bereits gesetzliches Ruhegeld beziehen. Die haben aber womöglich noch von großzügigen Vorruhestands- und Übergangsregeln profitiert, von denen die heutigen Beitragszahler nur träumen können.
Selbst das vorgebliche Ziel der Armutsprävention kann diesen Schritt nicht rechtfertigen. Denn hier werden mit der Gießkanne Geschenke verteilt, ohne nach der Bedürftigkeit der Betroffenen zu fragen. Andererseits werden jene, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind, mit diesem Almosen kaum den Sprung über die Armutsgrenze schaffen.

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