1. Home
  2. Presse
  3. IW-Nachrichten
  4. Wer soll das bezahlen?
Zeige Bild in Lightbox Wer soll das bezahlen?
(© Foto: Diego Cervo - Fotolia)
„Leistungsverbesserungsgesetz“ für die Rente IW-Nachricht 2. Mai 2014

Wer soll das bezahlen?

Ob Mütterrente oder abschlagfreies Ruhegeld mit 63 – die Rentenreform der Großen Koalition kommt die Gesellschaft insgesamt teuer zu stehen. Die Zeche müssen nämlich nicht nur die Arbeitnehmer in Form höherer Beiträge zahlen. Vielmehr sitzen alle Steuerzahler über den Bundeszuschuss mit im Boot und selbst die Rentner müssen ihren Teil beisteuern.

Der populäre Nachkriegs-Karnevalsschlager „Wer soll das bezahlen?“ scheint angesichts der geplanten Rentenreform aktueller denn je.

1.) Die „Mütterrente“ – die rentenrechtliche Anerkennung der Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren sind, – soll verdoppelt werden. Jährliche Zusatzkosten: anfänglich 6,7 Milliarden Euro. Auch wenn die Mütter diese Aufstockung ohne Zweifel verdienen, scheint es niemanden zu interessieren, ob sie das Geld wirklich nötig haben. Außerdem schauen ausgerechnet die wirklich Bedürftigen in die Röhre, weil eine höhere Rente auf die Grundsicherungsleistung angerechnet wird.

2.) Versicherte sollen nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand gehen können, während alle übrigen Arbeitnehmer künftig bis 67 arbeiten müssen. Anfängliche Zusatzkosten: rund 2 Milliarden Euro. Tatsächlich dürfte es sogar mehr werden, denn die drohende Frühverrentungswelle reißt bei der Einkommenssteuer und den Sozialbeiträgen weitere Lücken. Und die Fachkräftelücke wird damit ohnehin vergrößert.

Durch diese beiden Kostenblöcke geraten indes sinnvolle Maßnahmen wie die Anpassungen der Erwerbsminderungsrente und des Reha-Budgets in den Hintergrund.

Spannend wird es derweil, wenn hinterfragt wird, wer die angeblichen Wohltaten bezahlen wird:

  • Fast zwei Drittel der Kosten müssen die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber tragen. Dafür müssen die Beitragszahler nicht nur in diesem Jahr auf die eigentlich fällige Beitragssatzsenkung von 18,9 auf 18,3 Prozent verzichten. Vielmehr müssen sie auf Dauer mehr als einen halben Prozentpunkt zusätzlich schultern.
  • Würde der Beitragssatz gesenkt, würde automatisch auch der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung sinken. Im Umkehrschluss bedeutet die Reform deshalb, dass alle Steuerzahler mit aktuell gut 1,5 Milliarden Euro jährlich an den Reformkosten beteiligt werden.
  • Das Rentenniveau wird in den kommenden Jahrzehnten niedriger ausfallen als ursprünglich geplant. Denn wäre der Beitragssatz auf 18,3 Prozent gesunken, könnte die Rentenanpassung im Sommer 2015 üppiger ausfallen. Denn wenn die Arbeitnehmer netto mehr in der Tasche haben, sollen davon laut Rentenrecht auch die Ruheständler profitieren. Weil die Senkung nun aber ausbleibt, müssen sich die Rentner mit einem dauerhaft niedrigeren Versorgungsniveau zufriedengeben.

Mehr zum Thema

Artikel lesen
IW-Direktor Michael Hüther
Michael Hüther auf Welt TV Welt TV 14. Januar 2025

Sozialabgaben auf Kapitalerträge: „Man muss das Thema eigentlich beerdigen – Es ist der falsche Weg”

Im Interview mit Welt TV spricht IW-Direktor Michael Hüther über den Vorschlag der Grünen, Sozialabgaben auf Kapitalerträge zu erheben. „Mit Gerechtigkeit und Gewinn an Gerechtigkeit hat das nichts zu tun.”

IW

Artikel lesen
Stefanie Seele IW-Nachricht 2. Januar 2025

Bürgergeld: Sparpläne im Bundeshaushalt unrealistisch

2025 rechnet der Bund damit, über zwei Milliarden Euro beim Bürgergeld einzusparen – trotz steigender Arbeitslosigkeit und Nullrunde beim Regelsatz. Diese Einsparung ist jedoch mehr als fraglich.

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880