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Grundsicherung im Alter IW-Nachricht 22. Oktober 2013

Vor Schnellschüssen sei gewarnt

Es stimmt: Mehr Menschen sind im Alter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen als früher. Doch im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt kommt das immer noch deutlich seltener vor. Die zukünftige Bundesregierung sollte deshalb nicht auf Schnellschüsse setzen. Denn weder die zusätzliche Mütter-, noch eine Solidar- oder Lebensleistungsrente können treffsicher vor Altersarmut schützen.

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Im Jahr 2012 bezogen mit knapp 465.000 Menschen fast 29.000 Ruheständler mehr Grundsicherungsleistungen im Alter als ein Jahr zuvor. In der Altersgruppe 65plus waren damit rund 2,7 Prozent auf diese steuerfinanzierte Hilfe angewiesen. Die Quote lag damit um einen halben Prozentpunkt über dem Wert von 2005. Allerdings ist die Entwicklung mit Blick auf die gesamte Bevölkerung zu relativieren: Im Durchschnitt aller Altersklassen sind rund 9 Prozent auf die Grundsicherung angewiesen.

Die Hilfsbedürftigkeit im Alter kommt statistisch gesehen also relativ selten vor. Deshalb sollten die angehenden Koalitionäre bei der Rentenpolitik mit Ruhe und Bedacht verhandeln. Weder die Mütter-, noch eine Zuschussrente können treffsicher vor Altersarmut schützen:

  • Die Verdoppelung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Mütter (Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bringt einer Rentnerin derzeit nicht mehr als 28,14 Euro pro Monat im Westen bzw. 25,74 Euro im Osten. Zieht man davon noch die fälligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, bleiben gerade einmal gut 25 Euro (23 Euro) übrig. Das reicht nicht, um wirksam vor Altersarmut zu schützen. Gleichwohl schlagen anfänglich Kosten von 6,5 Milliarden Euro zu Buche, weil viele Ruheständler profitieren würden, die bereits ausreichend versorgt sind - im Sinne der Armutsprävention also keine zielführende Investition.
  • Auch die Aufwertung von Versicherungszeiten mit niedrigen Beitragszahlungen oder Beitragsausfällen entpuppt sich als rentenpolitischer Irrweg. Denn auch hier drohen teure Mitnahmeeffekte, weil Rentenanwartschaften von Personen verbessert werden, die gar nicht der Hilfe bedürfen. Das kann zum Beispiel bei Teilzeitkräften der Fall sein, die nur das Familieneinkommen ergänzen wollen. Das kann aber auch der Fall sein, wenn andere Einkommensquellen sprudeln oder Vermögen vorhanden ist.
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