Der Arbeitnehmerflügel der Union behauptet, dass in Deutschland die betriebliche Altersversorgung nur unzureichend verbreitet ist. Die Unions-Arbeitnehmer warnen deshalb vor drohender Altersarmut und fordern eine verpflichtende betriebliche Vorsorge. Doch eine entsprechende Regelung schösse weit über das Ziel hinaus und würde entscheidende Fakten vernachlässigen.
Viele Wege führen zur Vorsorge
Dass das Versorgungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung sinkt und deswegen der Bedarf an privater Vorsorge zunimmt, ist unbestritten. Deshalb aber von der Verbreitung einer einzelnen Vorsorgeform auf eine mangelnde Vorsorge insgesamt zu schließen, wird der Sache nicht gerecht.
Natürlich spart längst nicht jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge – laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung tun das aber immerhin gut 56 Prozent aller Arbeitnehmer. Aber was sagt uns dies überhaupt über das Armutsrisiko im Alter?
Denn Altersvorsorge kann auf verschiedene Arten betrieben werden: Was dem einen die Betriebs- oder Privatrente, ist dem anderen sein Häusle. Und mancher hat schon vor Jahrzehnten in eine steuerbegünstigte Kapitallebensversicherung eingezahlt; für ihn lohnt sich eine weitere Form der Altersvorsoge möglicherweise nicht. Und mancher sieht sich über seinen Ehepartner trefflich abgesichert, so dass das eigene Einkommen für aktuelle Bedarfe eingesetzt wird, zum Beispiel die Ausbildung der Kinder.
Generell gilt zudem: Die betriebliche Altersvorsorge ist unter Vollzeitbeschäftigten weiter verbreitet als unter Teilzeitbeschäftigten, bei der Riester-Rente ist es umgekehrt. Fasst man beide Vorsorgeformen zusammen, dann legen Teil- und Vollzeitbeschäftigte aber gleich häufig Geld fürs Alter zurück.
Es gibt aber nicht nur unterschiedliche Vorsorgestrategien, selbst das Bild von der drohenden Altersarmut ist nicht eindeutig. Manchen gilt nämlich als arm, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung verfügt – dazu zählt aber nicht nur die eigene Rente, sondern auch das Einkommen des Partners. Andere sehen in Altersarmut die Bedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung. Dann entscheidet auch das Vermögen mit darüber, ob man arm ist oder nicht.
So richtig falsch wird es aber, wenn „deshalb“ eine Verpflichtung zur betrieblichen Vorsorge gefordert wird – wie jetzt vom Arbeitnehmerflügel der Union. Denn grundsätzlich haben die Arbeitnehmer bereits heute ein Anrecht auf Entgeltumwandlung und betriebliche Altersvorsorge. Es gilt also: Wer will, der kann!
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