Die Gesetzliche Rentenversicherung hat kein Mandat zur Kapitalbildung. Deshalb wäre es angesichts voller Kassen sinnvoll, den Beitragssatz zu senken, um mehr Spielraum für Privatvorsorge zu schaffen.

Mehr Raum für private Vorsorge
Trotz stockender Konjunktur läuft die Rentenkasse über. Vor allem dank der günstigen Beschäftigungslage hortet die Gesetzliche Rentenversicherung derzeit Rücklagen in Höhe von fast 34 Milliarden Euro – einiges mehr als die erlaubten anderthalb Monatsausgaben. Angesichts der guten Finanzlage zeigt sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zumindest nicht abgeneigt, den Beitragssatz im Jahr 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf dann 18,6 Prozent zu senken. Bereits Anfang dieses Jahres hatten die Rücklagen die gesetzliche Obergrenze übertroffen, und eine Beitragssatzsenkung um 0,6 Punkte auf 18,3 Prozent wäre möglich gewesen. Doch statt die Beitragszahler zu entlasten, sorgte die Bundesregierung mit der „Rente mit 63“ und der Aufstockung der „Mütterrente“ für zusätzliche Ausgaben.
Die nun wieder denkbare Beitragssenkung stößt aber auf Kritik. Der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, mahnte, der Beitragssatz dürfe angesichts der künftigen Aufgaben nicht leichtfertig gesenkt werden. Doch die im Umlageverfahren organisierte gesetzliche Alterssicherung hat aus gutem Grund kein Mandat zur Kapitalbildung. Niemand kann garantieren, dass die Rücklagen genutzt werden, um die Beitragszahler der Zukunft zu entlasten – und nicht etwa für Leistungsverbesserungen. Deshalb wäre es konsequent, den Beitragssatz heute zu senken. Damit entstünde bei den Arbeitnehmern neuer Spielraum für die ergänzende, private Vorsorge. Diese ist sicher vor sozialpolitisch motivierten Eingriffen, unterliegt einer strengen Finanzaufsicht und wird in bestimmten Fällen sogar vom Staat gefördert.

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