Die Bundessozialministerin befürchtet einen Missbrauch der abschlagfreien Rente mit 63 durch Arbeitgeber und sucht nach einem Weg, dem einen Riegel vorzuschieben. Dabei haben die Unternehmen wohl kaum ein Interesse daran, ihre Fachkräfte frühzeitig zu verlieren.
Kein Interesse an Frühverrentung
Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf können langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren demnächst mit 63 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand gehen. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I sollen dabei angerechnet werden. Besonders schlaue Oberstrategen wittern nun Gefahr: Arbeitgeber könnten auf die Idee verfallen, ihren älteren Mitarbeiter nach dem 61. Geburtstag zu kündigen. Die würden dann bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit versorgt, um danach abschlagfrei in den Vorruhestand zu wechseln.
Ein solches Kalkül zu unterstellen, zeugt von wenig ökonomischen Sachverstand. Denn in Zeiten drohender Fachkräfteengpässe haben die Unternehmen wohl kaum ein Interesse daran, gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter vorzeitig in den Ruhestand zu schicken. Das Gegenteil ist der Fall, wie der weit überdurchschnittliche Zuwachs der Erwerbstätigen in der Altersgruppe 55plus seit 2005 dokumentiert.
Umgekehrt wird aber ein Schuh draus: Wenn die geplante Reform den erfahrenen Facharbeitern den Weg zu einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ebnet, kann das eine empfindliche Lücke in die Belegschaft der Unternehmen reißen. Statt die Arbeitgeber aufs Korn zu nehmen, sollte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales deshalb eher den falschen Anreiz zur Frühverrentung korrigieren.
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