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Teilrente ab 60 IW-Nachricht 20. Juni 2014

DGB: Forderung aus einer anderen Welt

Teilzeit mit Teilrente – so lautet eine Formel für den flexiblen Übergang in den Ruhestand. Wenn das jedoch schon mit 60 Jahren möglich sein soll, gepaart mit einem Anrecht auf Teilzeit, passt das nicht mehr zu den demografischen Herausforderungen unserer Zeit.

Die Bundesregierung hat angekündigt, eine Arbeitsgruppe zum Thema „Flexi-Rente“ einzurichten. Ziel ist es, Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand auszuloten. Der DGB bringt sich vorab schon einmal in Stellung und fordert, dass Arbeitnehmer künftig bereits ab einem Alter von 60 Jahren eine Teilrente beziehen dürfen, um ihre Erwerbstätigkeit bis zum vollständigen Ausscheiden auf Teilzeit reduzieren zu können. Flankiert werden soll das Ganze mit einem Recht auf Teilzeit für Ältere.

Eine solche Regelung würde aber weniger eine Brücke in den Ruhestand bauen, sondern käme eher einer Einladung zu einem partiellen Vorruhestand gleich – zumindest für jene, die es sich leisten können.

Bereits heute können ältere Arbeitnehmer ab einem Alter von 63 Jahren ihre Rente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln vorzeitig in Anspruch nehmen. Anders als beim Vorruhestand ist der Hinzuverdienst dann nicht auf 450 Euro pro Monat gedeckelt. Vielmehr kann in Teilzeit mehr verdient werden, wobei sich die Hinzuverdienstgrenze unter anderem aus den zuletzt erworbenen Rentenansprüchen errechnet. Ein komplizierter Mechanismus, der aber die Option auf einen gleitenden Übergang in Teilzeitarbeit mit Teilrentenbezug eröffnet.

Von der Vorverlegung der Altersgrenze auf 60 Jahre ginge jedoch das falsche Signal aus. Denn angesichts der demografischen Herausforderung muss es darum gehen, die Fachkräfte möglichst lange und nach Möglichkeit in Vollzeit zu beschäftigen – aus gesellschaftlicher Sicht, um einem Schrumpfen der erwerbsfähigen Bevölkerung zu begegnen, aus individueller Sicht, um das Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus zu kompensieren.

Es mag provokant klingen, aber: Wer auf Teilzeit reduzieren will, mag das tun. Aber warum mit Hilfe der Rentenversicherung? In Kombination mit einem gesetzlich garantierten Anrecht auf Teilzeit drohen jedenfalls weitere Verzerrungen. Dann steht nämlich zu befürchten, dass jene Arbeitnehmer, die es sich leisten können, von der Teilrente Gebrauch machen, während ausgerechnet ihre einkommensschwächeren Kollegen länger in Vollzeit arbeiten müssen, um ein auskömmliches Alterseinkommen zu sichern.

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