Der hohe Beschäftigungsstand und Lohnsteigerungen machen es möglich: Angesichts der übervollen Rücklagen reicht im nächsten Jahr ein Beitragssatz von 18,3 Prozent, um die gesetzlichen Renten zu finanzieren. Entgegen vielfach geäußerter Begehrlichkeiten stehen die Rücklagen nicht für eine zusätzliche Mütter- oder Zuschussrente zur Verfügung.
Der Beitragssatz kann nicht nur, er muss sinken
Die Nachhaltigkeitsreserve der Rentenversicherung ist dem Ausgleich saisonaler und konjunktureller Einnahmeschwankungen vorbehalten. Sie soll mindestens ein Fünftel, aber nicht mehr als das 1,5-Fache einer Monatsausgabe betragen – mehr erlaubt der Gesetzgeber nicht. Bei einem unveränderten Beitragssatz wird sie im nächsten Jahr aber deutlich über dieser Obergrenze liegen. Für diesen Fall schreibt das Gesetz vor, dass der Beitragssatz gesenkt werden muss. Um wie viel genau, haben jetzt die Experten der Gesetzlichen Rentenversicherung errechnet.
Doch die Sozialpolitiker in Berlin liebäugeln mit der Idee, man könne den Beitragssatz konstant halten, um die überlaufenden Rücklagen zum Beispiel zur Finanzierung einer zusätzlichen Mütterrente, einer abschlagsfreien Frühverrentung oder einer Zuschussrente einzusetzen.
Gelackmeiert wären allerdings die Beitragszahler, denn ihnen würde gleich in beide Taschen gegriffen: Zum einen wird den Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine fällige Entlastung vorenthalten. Denn wenn der Beitragssatz erhöht wird, um in Zeiten klammer Kassen der Rentenversicherung aus der Misere zu helfen, dann muss der Beitragssatz auch entsprechend sinken, wenn die Kasse überläuft. Zum anderen führen zusätzliche Leistungsversprechen spätestens dann zu einem dauerhaft höheren Beitragssatz, wenn die Rücklagen nach wenigen Jahren aufgezehrt sind. Das Ziel, den Beitragssatz bis 2020 unter 20 Prozent und danach unter 22 Prozent zu stabilisieren, wird so nicht zu halten sein.
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