Die Bundesarbeitsministerin möchte Arbeitgeber das Arbeitslosengeld zurückzahlen lassen, sollten einstige Mitarbeiter aus der Arbeitslosigkeit direkt in die abschlagfreie Rente mit 63 wechseln. Damit verkennt die Ministerin, dass sie den Arbeitnehmern eine Frühverrentung nach diesem Muster überhaupt erst ermöglicht: Würden Zeiten der Arbeitslosigkeit beim Rentenanspruch ausgeklammert, gäbe es das Problem nicht.
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Arbeitslosigkeit ausklammern, statt Arbeitgeber zur Kasse bitten
Die Bundesarbeitsministerin hält an ihren Plänen zu einer abschlagfreien Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte fest. Und das, obwohl inzwischen selbst der Bundesregierung dämmert, dass die Pläne eine neue Frühverrentungswelle lostreten könnten. Aber statt das Vorhaben (selbst)kritisch zu hinterfragen, wird nach anderen Schuldigen gesucht. So will Andrea Nahles die Arbeitgeber mit einer Erstattungspflicht belegen: Unternehmen sollen das fällige Arbeitslosengeld der Bundesagentur für Arbeit erstatten, wenn sie Mitarbeiter mit 61 Jahren entlassen und diese dann mit 63 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand gehen.Doch Unternehmen haben in Zeiten drohender Fachkräfteengpässe kaum Interesse daran, in großem Stile erfahrene Mitarbeiter zu kündigen. Und selbst wenn man ein Interesse an der Verjüngung der Belegschaft unterstellt, gibt es die vermeintliche Missbrauchsgefahr nicht. Denn die Personaler in den Lohnbüros sind gar nicht darüber informiert, wer die erforderlichen 45 Beitragsjahre aufweist und wer nicht – es sei denn, der Arbeitnehmer war ein Leben lang im gleichen Betrieb tätig.Entsprechend entsteht der Frühverrentungsanreiz viel eher auf Seiten der Versicherten. Wenn Ministerin Nahles Missbrauch wirklich verhindern will, hat sie dafür eine ganz einfache Möglichkeit: Wenn sie schon eine vorgezogene abschlagfreie Rente mit allen verheerenden Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Rentensystem einführt, dann zumindest ohne Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit.
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