Ein Streik der Flutlotsen ist mit dem jüngsten Tarifabschluss zwischen der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zwar abgewendet. Die Frage nach der Ausgewogenheit der Verhandlungsstärke zwischen den Tarifparteien bleibt aber offen.
Jetzt reicht schon die Streikdrohung
Die Tarifautonomie, die auch das Streikrecht umfasst, basiert auf dem Gedanken, dass keine Seite die andere dauerhaft übervorteilen kann. Spartengewerkschaften wie die GdF bringen diese Verhandlungsparität aber zunehmend in Schieflage. Die DFS beziffert den Anstieg der Personalkosten aufgrund des neuen Abschlusses auf 9 Prozent. Im Vergleich zu anderen Tarifabschlüssen ist dies ein Ergebnis, das den Verdacht nahe legt, dass die Vermeidung eines Streiks teuer bezahlt wird. Allein die Streikdrohung einer Berufsgruppe mit wirtschaftlicher Schlüsselstellung reicht mithin aus, um einen herausgehobenen Tarifabschluss durchzusetzen.
Die Macht der Lotsen folgt aus der monopolistischen Marktstruktur in der Flugsicherung. Sie ergibt sich aber auch, weil Dritte, die die Kosten des Tarifabschlusses letztlich finanzieren müssen, nicht am Verhandlungstisch sitzen: die Fluggesellschaften und ihre Passagiere. Der Chef der Monopolkommission hat deshalb eine „Missbrauchskontrolle für Spartengewerkschaften“ gefordert. Ohne ein gesetzlich geregeltes Arbeitskampfrecht hat eine solche Forderung aber wenig Aussicht auf Umsetzung. Nach dem Ende der Tarifeinheit wird eine Diskussion über arbeitskampfrechtliche Regelungen dringlicher denn je.

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