Ab Januar regelt das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts die Preisgestaltung für Medikamente neu. So haben Pharmaunternehmen und Krankenkassen ab 2011 ein Jahr Zeit, den Preis eines innovativen Medikaments auszuhandeln. Gelingt ihnen das nicht, legt eine Schiedsstelle den Arzneimittelpreis fest. Preisvergleiche mit dem Ausland sind hierbei ausdrücklich erwünscht. Doch dieses Verfahren hat seine Tücken.
Simple Preisvergleiche sind problematisch
Denn ein internationaler Preisvergleich kann sich schwierig gestalten – so sind Arzneimittelmärkte von Land zu Land unterschiedlich groß, es gibt differierende Erstattungsverfahren und Preisregulierungen und auch die Verordnungspraxis ist nicht überall gleich. In einigen Staaten enthält der Medikamentenpreis die komplette Mehrwertsteuer, in anderen nur den reduzierten Satz und mancherorts auch gar keine. Außerdem orientiert sich eine Reihe europäischer Länder bei der Preisgestaltung der Arzneien bereits am Abgabepreis im Ausland. Wenn sich also am Ende jeder auf jeden bezieht, weiß irgendwann keiner mehr, wie Preise für neue Arzneimittel zustande kommen.
Aus diesem Grund sollte der Blick ins Ausland lediglich eine Orientierung bieten. Darüber hinaus ist es notwendig, die Preisfindung von Arzneien an einen transparenten und ökonomisch sinnvollen Kriterienkatalog zu knüpfen, der beispielsweise auch Kaufkraftunterschiede berücksichtigt.

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