Arzneimittelhersteller wehren sich momentan gegen die Veröffentlichung der Rabatte, die sie den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) auf innovative Medikamente gewähren. Die Veröffentlichung der Rabatte würde die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schwächen.
Rabatte müssen geheim bleiben
Seit der Neuordnung des deutschen Arzneimittelmarkts werden Rabatte auf innovative Arzneimittel zwischen dem jeweiligen Unternehmen und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgehandelt. Für elf Wirkstoffe wurden diese Verhandlungen bereits abgeschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium möchte diese Rabattvereinbarungen veröffentlichen. Doch das ist ein gefährliches Ansinnen. Denn in keiner anderen Industrie werden unternehmensindividuelle Verhandlungsergebnisse der Konkurrenz zugänglich gemacht. Schließt etwa ein Hersteller für Autoscheinwerfer einen Rabattvertrag mit einem Automobilbauer ab, wird dieser Vertrag auch nicht den konkurrierenden Autobauern kostenlos zur Verfügung gestellt. Denn Unternehmen gewähren Rabatte ganz individuell unter Berücksichtigung vieler Komponenten wie der abgenommenen Menge oder der Bedeutung des Verhandlungspartners.
Auf die Pharmabranche hätte eine Veröffentlichung weitreichende Konsequenzen. Manche Länder Europas orientieren sich bei der Preisfindung für Medikamente nämlich am deutschen Preis. In letzter Konsequenz könnte sich deshalb eine Abwärtsspirale in Gang setzen: Ein geringerer inländischer Preis sorgt für niedrigere Preise im Ausland. Diese werden dann wiederum hierzulande als Referenz für die nächste Preisfindung genutzt und es kommt zu weiteren Preisabschlägen. Schlimmstenfalls könnte eine Veröffentlichung der Rabatte deshalb dazu führen, dass die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln in Deutschland immer schlechter wird. Denn Unternehmen bieten ihre Neuheiten gar nicht mehr auf dem deutschen Markt an, wenn es sich ob der Rabattierung finanziell für sie nicht mehr lohnt – und einige Unternehmen sind diesen Schritt bereits gegangen.
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