Seit Sommer 2010 müssen die Hersteller innovativer Arzneimittel den gesetzlichen Krankenkassen einen erhöhten Rabatt auf ihre Produkte gewähren. Das soll so bleiben, hat das Bundesgesundheitsministerium nun beschlossen. Logische Gründe dafür nennt das Ministerium nicht.

Herstellerabschlag ohne sinnvollen Grund
Mit der Einführung des Preismoratoriums und des erhöhten Herstellerrabatts auf patentgeschützte Arzneimittel wollte der Gesetzgeber die steigenden Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bremsen. Ausdrücklich sieht der Gesetzgeber dabei eine jährliche Überprüfung der Maßnahmen vor – mit Blick auf die Lage der Krankenversicherungen und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.
Diese Überprüfung ist sinnvoll: Das Gesundheitsministerium rechnete bei Einführung des erhöhten Abschlags für das Jahr 2011 mit einem Defizit der GKV von bis zu 11 Milliarden Euro. Mittlerweile verzeichnen Gesundheitsfonds und Krankenkassen hingegen einen Milliarden-Überschuss. Auch die Aussichten für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind positiv.
Zudem begründet das Ministerium die Aufrechterhaltung des Rabatts unter anderem mit Umsatzzuwächsen der Pharmaindustrie. Doch das ist bar jeder Logik. Denn wenn das Ministerium nicht akzeptiert, dass Unternehmen Gewinn erwirtschaften wollen, ist das aus zwei Gründen fatal: Erstens widerspricht es dem Verständnis eines marktwirtschaftlichen Systems. Zweitens muss das Argument dann für alle Bereiche der Gesundheitswirtschaft gelten – mit allen negativen Konsequenzen, die das für die Versorgung der Patienten haben kann: Vorenthaltene Gewinne können dazu führen, dass Unternehmen weniger investieren und forschen. Mittel- bis langfristig gibt es dann beispielsweise weniger neue oder verbesserte medizintechnische Geräte und Arzneimittel.

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