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(© Foto: Guido Roesen - Fotolia)
EEG-Rabatt für die Industrie IW-Nachricht 7. Mai 2014

Regierung nutzt EU: Zugeständnisse nicht aus

Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, wie es die „Besondere Ausgleichsregelung“ für energieintensive Unternehmen neu regeln will. Fest steht: Viele Industrieunternehmen müssen künftig höhere Kosten schultern. Gerade jene Firmen, die künftig nicht mehr von der Ausgleichsregelung profitieren, stehen vor Mehrkosten von bis zu 30 Prozent – obwohl die EU-Kommission das gar nicht gefordert hatte.

Allen voran die EU-Kommission hatte die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“ in Deutschland infrage gestellt. Vor wenigen Wochen konnten sich Bundesregierung und Kommission aber auf einen neuen Rahmen für die Ausnahmen einigen, der nun im neu gefassten Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) umgesetzt wird.

Während es in der Vergangenheit ausreichte, dass die Stromkosten einen bestimmten Anteil der Bruttowertschöpfung eines Unternehmens überstiegen, damit es in den Genuss der reduzierten EEG-Umlage-Sätze kam, sind in Zukunft mehrere Prüfschritte nötig. Denn es wird nun auch überprüft, ob ein Unternehmen überhaupt einer „berechtigten Branche“ angehört. Die Höhe der EEG-Umlage wird dann auf 4 Prozent der Bruttowertschöpfung gedeckelt, bei den Firmen, die mehr als 20 Prozent für Strom ausgeben, auf 0,5 Prozent. Auf jeden Fall muss ein Unternehmen 0,1 Cent je Kilowattstunde EEG-Umlage zahlen – bisher war die Mindestumlage nur halb so hoch.

Der Schwellenwert, ab dem die reduzierte EEG-Umlage greift, wird außerdem von 14 Prozent der Bruttowertschöpfung auf 16 Prozent im kommenden Jahr und 17 Prozent ab 2016 erhöht. Zudem wird die Berechnung der Bruttowertschöpfung so verändert, dass die Schwellen schwerer zu überschreiten sind. Die begünstigten Unternehmen müssen künftig in der Regel 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen, das sind heute 0,94 Cent. Bisher liegen die Sätze bei nur 10 und 1 Prozent der Umlage.

Durch die Neuregelung kommen auf Unternehmen mit hohem Stromverbrauch deutliche Mehrkosten zu: Nach IW-Modellrechnungen steigen die EEG-Kosten für sehr große Unternehmen um 20 Prozent – und mehr. Bezogen auf die gesamten Stromkosten ist die Mehrbelastung mit unter 1 Prozent aber moderat.

Besonders kritisch wird die Situation für all jene Firmen, die zwar viel Strom verbrauchen, mit einem Stromkostenanteil von z.B. „nur“ 15 Prozent aber gerade aus der Umlagebefreiung herausfallen. Auch wenn hier Härtefallregelungen vorgesehen sind, könnten die Stromkosten um 30 Prozent und mehr steigen. Dieses Risiko ließe sich vermeiden, wenn die Bundesregierung auf die höheren Zugangsschwellen verzichtet. Immerhin hatte sie eine großzügigere Lösung gerade bei der EU Kommission durchgesetzt.

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