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Energiewende IW-Nachricht Nr. 1 13. Januar 2014

IW Köln schlägt neues Strommarktmodell vor

Nur durch Wettbewerb können die notwendigen Anreize für Innovationen und Effizienz auf dem Strommarkt entstehen. Doch mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entwickeln sich die erneuerbaren Energien heute größtenteils außerhalb des Wettbewerbs. Auch für konventionelle Kraftwerke wird über neue und staatlich stark regulierte Refinanzierungsmöglichkeiten nachgedacht. Das IW schlägt nun ein Strommarktmodell vor, das den Wettbewerb stärkt, dabei aber an vorhandene Strukturen anknüpft.

Die vergangenen Jahre mit immer weiter steigender EEG-Umlage haben es deutlich gemacht: Die bisherige Förderung erneuerbarer Energien muss grundlegend reformiert werden, um die emissionsfreien Technologien möglichst schnell in den Markt zu integrieren. Doch auch den bisherigen Strommarkt gilt es weiterzuentwickeln. Dafür ist es von zentraler Bedeutung, dass auch die Versorgungssicherheit einen Preis hat – damit die notwendigen Backup-Kapazitäten finanziert werden können.

Das jetzt vorgelegte IW-Modell zur Neuordnung des Strommarkts schlägt einen Ordnungsrahmen vor, der erneuerbare und fossile Kraftwerke in gleicher Weise umfassen soll. Temporär wird auch die Förderung erneuerbarer Energien fortgeführt – allerdings sollen zukünftig nur noch die effizientesten Anlagen gefördert werden. Außerdem muss sich die Förderung stärker an den tatsächlichen Marktpreisen orientieren. Anlagenbetreiber sollen also nicht zu jeder Zeit dieselbe Vergütung für Ihren Strom erhalten.

Ziel einer kurzfristigen EEG-Reform muss es vor allem sein, die Kosten zu senken und den Ausbau besser zu steuern. Dafür schlägt das Institut folgende Maßnahmen vor:

  • Zudem sollte die Förderung wie bei der Photovoltaik auch bei anderen Technologien steigen oder sinken – je nachdem, ob zu langsam oder zu schnell zugebaut wird (atmender Deckel)
  • Deckelung des Ausbaus, insbesondere für die teureren Technologien; ggf. Verteilung des Zugangsrechts zum EEG über eine Versteigerung. Damit würden nur noch die effizientesten Anbieter eine Förderung erhalten und die aufzuwendenden Mittel minimier
  • Zudem sollen die Anlagenbetreiber stärker als bisher selbst Ihren Strom am Markt verkaufen. Damit würden sie stärker auf Preissignale und damit den tatsächlichen Bedarf reagieren müssen
  • Auch die Fördersätze selbst sollen nach dem zeitpunktbezogenen Stromwert differenziert werden – wertvoller Strom soll besser vergütet werden als wertloser Strom in Überflusssituationen
  • Reduktion der technologiespezifischen Differenzierung von Fördersätzen

Über Änderungen innerhalb des heutigen EEG hinaus ist eine umfassendere Reform des Strommarkts notwendig. Diese sollte in den Augen der IW-Experten folgende Punkte umfassen:

  • Integration von sämtlichen Marktteilnehmen (Erneuerbare und konventionelle Quellen, Speicher, Nachfrageflexibilitäten) in einen Markt mit einheitlichen Regeln
  • Schaffung eines Marktes, der zwischen sicherer Leistung und ungesicherter Leistung differenziert und so den Wert von Strom aus Erzeugungskapazitäten mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit offenlegt
  • Schaffung einer Investitionsperspektive, die die notwendigen fossilen Backup-Kapazitäten sichert – ohne derartige Kraftwerke über eine EEG-ähnliche marktferne Förderung zu subventionieren
  • Nutzung des Emissionshandels als Preissignal für die Berücksichtigung von CO2-Emissionen in der Stromerzeugung

Das IW schlägt dazu eine schrittweise Weiterentwicklung der unter anderem an der Strombörse handelbaren Produkte vor. Insbesondere soll es Optionen auf sichere Leistung in Fällen von Versorgungsengpässen geben. Mit dem sogenannten integrierten Optionsmarktmodell ist ein Vorschlag für eine wettbewerbliche Organisation des Strommarktes vorgelegt, das zudem Versorgungssicherheit prämiert und die Marktintegration erneuerbarer Energien voranbringt.

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