Nicht jeder, der in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, erhält auch Leistungen. Mancher ist auf Zahlungen von Arbeitslosengeld II angewiesen. Das ist nicht zwingend ungerecht.
Viel Geld für geringe Beiträge
Es gibt zwei Gruppen von Arbeitslosen, die trotz Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung auf Arbeitslosengeld II zurückgreifen müssen: Zum einen Arbeitslose, die zwar Arbeitslosengeld erhalten – das aber nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das kann passieren, wenn der Arbeitslose zum Beispiel wegen einer Teilzeitbeschäftigung zuvor nur ein geringes Einkommen hatte oder eine große Familie zu versorgen hat. Die Zahl dieser Personen hat in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen. Im November 2011 waren noch 75.000 Empfänger von Arbeitslosengeld zusätzlich auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen – rund 10 Prozent der Empfänger insgesamt. Zum anderen haben Arbeitslose keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie nicht die erforderliche Vorbeschäftigungsdauer von 12 Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von 24 Monaten erreichen. Insbesondere prekär Beschäftigte seien hiervon betroffen, heißt es.
Die Opposition will deswegen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld herabsetzen. Dies könnte aber ein gefährliches Missverhältnis von Beiträgen und Leistungen zur Folge haben: Wer einige Monate arbeitet und anschließend die Hälfte der Beitragsmonate Arbeitslosengeld erhält, der kassiert siebenmal so viel Leistungen, wie er Beiträge gezahlt hat. Mit der Anwartschaftszeit von 12 Monaten versucht die Versichertengemeinschaft, sich vor solchen überzogenen Leistungsniveaus zu schützen. Den Betroffenen wäre ohnehin eher dadurch geholfen, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit schnell ein neuer Job gefunden werden kann.

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