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Werkverträge IW-Nachricht 18. November 2013

Beleg für Leistungsfähigkeit

Laut Medienbericht sind angeblich eine Million Zeit- und Werkvertragsarbeitnehmer für die Metall- und Elektro-Industrie beschäftigt. Selbst wenn die Zahl stimmen sollte, liegt hierin kein Skandal. Vielmehr wird die Leistungsfähigkeit des industriellen Kerns der deutschen Volkswirtschaft belegt.

Die Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie nutzen täglich die Leistungen von Zeit- und Werkvertragsunternehmen: Spezialisierte Dienstleister betreiben die Werkskantine oder bewachen das Werksgelände; spezialisierte Zulieferer liefern komplette Komponenten an und sorgen für den reibungslosen Einbau; Logistikunternehmen kümmern sich um An- und Abtransport von Gütern; Ingenieurbüros arbeiten an Entwicklungsprojekten mit; Zeitarbeitsunternehmen stellen Personal für Auftragsspitzen.

Diese Art der Arbeitsteilung ist in einer modernen Volkswirtschaft nicht nur normal, sondern unverzichtbar. Deutschlands Industrieunternehmen wären nicht wettbewerbsfähig, wenn sie von der kleinsten Schraube bis zum Kantinenessen alles selbst herstellen müssten.

Während Zeitarbeitnehmer und Dienstleister statistisch nicht zur Industrie gerechnet werden, ist ein Teil der Werkvertragsarbeitnehmer selbst bei einem Unternehmen der M+E-Industrie beschäftigt – und unterliegt deshalb gegebenenfalls auch dem Metalltarifvertrag.

Die reguläre Beschäftigung ist dabei keineswegs von der flexiblen verdrängt worden. Vielmehr wurde die flexible Beschäftigung zusätzlich zu den Stammbelegschaften aufgebaut: Seit 1995 sind nahezu unverändert 3,6 Millionen Arbeitnehmer in der M+E-Industrie beschäftigt. Und es gibt weder Hinweise auf eine massenhafte Ausweitung missbräuchlicher Werkvertragskonstruktionen noch Belege dafür, dass die Beschäftigten von Werkvertragsunternehmen grundsätzlich schlechter bezahlt oder behandelt werden als die eigenen Mitarbeiter.

Zudem unterliegen 90 Prozent der Zeitarbeitnehmer in der Metallindustrie ebenfalls einem Tarifvertrag, den die Zeitarbeitsunternehmen mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben. Wer also als Zeit- oder Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigt ist, kann keinesfalls automatisch als prekär Beschäftigter gelten. Wenn die Gewerkschaften die Entlohnung in Werkvertragsunternehmen – unabhängig von der Branche – für zu gering halten, dann ist es ihre Aufgabe, mit gewerkschaftlicher Basisarbeit für höhere Löhne zu sorgen.

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