Die Mitarbeiter der Job-Center können gegen Hartz-IV-Empfänger bei Pflichtverletzungen Sanktionen verhängen. Das Arbeitsministerium plant nun, die Sanktionsmöglichkeiten abzuschwächen. Doch damit geriete der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ in Schieflage.

Nicht nur fördern, sondern auch fordern
Das Konzept des Ministeriums sieht laut „Süddeutscher Zeitung“ zwei wesentliche Änderungen vor:
Zum einen sollen die Kosten der Unterkunft – selbst bei wiederholten gravierenden Pflichtverletzungen – vor Leistungskürzungen geschützt sein. Somit könnte nach der dritten schweren Pflichtverletzung allenfalls der Hartz-IV-Regelsatz von 391 Euro gestrichen werden.
Zum anderen konnte Jugendlichen bis 25 Jahre der Regelsatz bislang schon nach der ersten schweren Pflichtverletzung komplett gestrichen werden; nach der zweiten Pflichtverletzung konnte das Arbeitslosengeld II komplett entfallen. Diese Sonderregeln soll es künftig nicht mehr geben.
Die erste Änderung würde bewirken, dass selbst Hilfeempfänger, die sich absichtlich vollständig und wiederholt dem Kontakt und den Vermittlungsbemühungen der Job-Center verweigern, weiterhin dauerhaft die Miete samt Heizkosten finanziert bekommen. Das wechselseitige Prinzip von Fürsorgeleistungen – der Hilfeempfänger schuldet als Gegenleistung zumindest das Bemühen, künftig ohne Fürsorgeleistungen auszukommen – würde dadurch ausgehebelt.
Die Sonderregeln für Jugendliche wurden indes einst von der rot-grünen Bundesregierung mit der Begründung eingeführt, dass es besonders wichtig ist, bei Jugendlichen der Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen. Jugendliche erhalten zudem seit jeher besondere Unterstützung durch spezielle Förderprogramme. Um die Balance zwischen Fördern und Fordern zu halten, waren für Rot-Grün deshalb die verschärften Sanktionsmöglichkeiten gerechtfertigt. Warum sich das für Arbeitsministerin Nahles (SPD) heute anders darstellt, ist kaum nachvollziehbar. Denn an den Zusammenhängen hat sich nichts geändert und genug Geld, um Leistungen zu verschenken, hat der deutsche Sozialstaat nicht zur Verfügung.

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